Parken nur auf markierten Flächen erlaubt
Autofahrer dürfen außerhalb der speziell markierten Flächen – etwa durch verschiedenfarbiges Pflaster – nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen sowie zum Be- und Entladen. Fußgänger können die Straße in ihrer gesamten Breite nutzen, Kinderspiele sind überall erlaubt. „Fußgänger dürfen jedoch den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern. Auto- und Radfahrer dürfen Passanten weder gefährden noch behindern, wenn nötig, müssen sie anhalten“, betont der TÜV Rheinland-Fachmann.
Vorfahrt achten bei der Ausfahrt
Darüber hinaus gilt in den verkehrsberuhigten Bereichen zumeist die Vorfahrtsregel rechts vor links. Wer aus diesem Gebiet herausfährt, muss immer die Vorfahrt achten – Indiz dafür ist auch der abgesenkte Bordstein. Generell zählt die Umsicht aller Verkehrsteilnehmer. Kraftfahrer sollten stets in Bremsbereitschaft sein und damit rechnen, dass plötzlich ein spielendes Kind hinter einem parkenden Auto oder Baum hervorspringt.