Europäische Norm für Wasserrutschen
Die Anlagen in Deutschland und in Europa unterliegen einer Prüfpflicht. Einmal pro Jahr soll durch eine Prüforganisation wie TÜV Rheinland gecheckt werden, ob die Rutschen die Vorschriften nach DIN EN 069 erfüllen. Sie gelten für alle Wasserrutschen in Schwimmbädern mit öffentlicher Nutzung sowie für Hotel-Pools. „Am Eingang der Rutschen muss laut Norm ein Schild mit Hinweisen zum richtigen Rutschverhalten angebracht sein“, so der Experte. Die einzelnen Hinweise sind nicht in den verschiedenen europäischen Sprachen aufgeführt, sondern werden durch allgemeinverständliche Piktogramme erklärt. Einige Hotels lassen ihre Anlagen durch unabhängige Prüforganisationen entsprechend zertifizieren. Bei diesen Anlagen können Eltern sichere Wasserrutschen erwarten. „Bei nicht geprüften Anlagen und bei Anlagen in außereuropäischen Ländern kann es allerdings öfter einmal Mängel an den Rutschen geben“, weiß Hans Küpper.
Kinder niemals unbeaufsichtigt lassen
Eltern sollten ihre Kinder beim ersten Schwimmbadbesuch mit dem Gelände vertraut machen und gemeinsam die Hinweisschilder an den Wasserrutschen anschauen. In jedem Fall gilt: kleine Kinder an und in den Schwimm- und Rutschbecken niemals unbeaufsichtigt lassen.