Kleine Sachgeschenke statt Geldgeschenke
Im öffentlichen Dienst gelten noch strengere Regeln als bei Privatunternehmen: Zum Beispiel dürfen Angestellte der Müllabfuhr je nach Bundesland entweder gar keine Geldgeschenke oder nur bis zu einem Wert von 5 Euro annehmen. Auch bei Lehrern, Krankenschwestern und Briefträgern sind kleine Sachgeschenke wie Süßigkeiten oder eine Flasche Wein besser als Geldgeschenke. Wie hoch der Wert sein darf, hängt von der jeweiligen Behörde ab. Als Richtwert gilt: Geschenke bis zu einem Wert von 25 Euro sind angemessen. Eine Ausnahme besteht für Selbstständige. Hausärzte oder selbstständige Handwerker dürfen beispielsweise ein wertigeres Geschenk annehmen, ohne ein Rechtsrisiko einzugehen.
Für Transparenz sorgen
Bei Missachtung droht im schlimmsten Fall nicht nur die Kündigung, sondern sogar eine Freiheitsstrafe. Deshalb besser Rücksprache mit seinem Vorgesetzten halten oder, falls vorhanden, mit dem Compliance-Beauftragten des Unternehmens. Das schafft Transparenz und vermeidet den Anschein von Käuflichkeit. Als Schenkender ist es gut, sich im Vorfeld zu erkundigen, ob das geplante Geschenk angenommen werden darf. Außerdem sollte das Präsent immer an die Arbeitsstelle geschickt werden und niemals an die Privatadresse. So findet die Schenkung nicht im Verborgenen statt. Bei kostspieligen Geschenken ist es empfehlenswert, das Geschenk mit dem Hinweis zurückzuschicken, dass es leider nicht angenommen werden darf.