Zertifikat „Digitaler Arbeitsschutz“Mit dem Verfahren „Digitaler Arbeitsschutz“ haben TÜV Rheinland und das Slow Media Institut eine Basis geschaffen, um einen arbeitnehmerfreundlichen, gesunden und doch effizienten Medienumgang in Unternehmen durchzusetzen. Seit Mitte 2014 bietet TÜV Rheinland das Zusatzzertifikat an, das Bestandteil des Prüfzeichens „Ausgezeichneter Arbeitgeber“ ist. „Um sich zertifizieren zu lassen, müssen die Firmen verschiedene Aspekte wie etwa das mediale Klima, ein kooperatives Leistungsumfeld und digitale Rückzugsräume definieren und umsetzen“, sagt Reinhard Bier, Experte für digitalen Arbeitsschutz bei TÜV Rheinland. Vor Ort überprüfen dann Auditoren, inwiefern das gesamte Unternehmen das Konzept lebt.
Klare Definitionen
Nicht nur übervolle elektronische Postfächer oder Anrufbeantworter bedürfen eindeutiger Regelungen. „Gerade im Bereich Social Media ist es sehr wichtig, Verantwortlichkeiten und Anforderungen festzulegen“, erklärt Reinhard Bier. Denn diese Kanäle schlafen auch am Wochenende nicht, Mitarbeiter könnten sich also dafür verantwortlich fühlen, in ihrer Freizeit den Facebook-Auftritt oder den Twitter-Kanal ihres Unternehmens zu beobachten. Hier müsse klar abgestimmt werden, wer in solchen Fällen zuständig ist und wie betroffene Arbeitnehmer mit dem Mehraufwand umzugehen haben.