Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist seit 2004 gesetzlich vorgeschrieben. Es verpflichtet Arbeitgeber, sich frühzeitig um die dauerhafte Wiedereingliederung kranker Mitarbeiter zu kümmern. Ziel ist es zu klären, welche Anpassungen im Unternehmen möglich sind, um einen gesundheitlich eingeschränkten Mitarbeiter weiter zu beschäftigen. Arbeitnehmern hilft das BEM, nach einer langen Erkrankung wieder in den Beruf einzusteigen oder bei bleibenden gesundheitlichen Einschränkungen mit der veränderten beruflichen Situation umzugehen. Die Entscheidung, dieses Angebot anzunehmen, liegt allein beim Betroffenen. Für jeden muss eine individuelle Lösung gefunden werden, die seinen Möglichkeiten und den Gegebenheiten am Arbeitsplatz entspricht.
Die Verantwortung für das BEM liegt beim Arbeitgeber, auch wenn er die Durchführung an einen externen Dienstleister wie TÜV Rheinland delegiert. Voraussetzungen für die erfolgreiche Eingliederung sind der Aufbau von Akzeptanz und Vertrauen, die Kommunikation miteinander und nicht übereinander sowie die Zusammenarbeit aller Beteiligten. Berater von TÜV Rheinland unterliegen bei der Betreuung eines BEM der Schweigepflicht. Daher sind Arbeitnehmer oft bereit, ihnen gegenüber über Diagnosen zu sprechen und nicht nur die gesundheitlichen Einschränkungen zu benennen. Das erleichtert es, Maßnahmen zur Anpassung des Arbeitsplatzes oder der Arbeitsbedingungen zu definieren. „Gemeinsames Ziel ist es, dass Arbeitnehmer nach ihrer Erkrankung rasch und dauerhaft in den Beruf zurückkehren können. Dadurch entsteht für Unternehmen und Mitarbeiter eine Win-Win-Situation“, so Böing.
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