Spielzeugrichtlinie gilt auch für Schlitten
Schlitten für Kinder und Jugendliche zu Spaß- und Hobbyzwecken werden von TÜV Rheinland statischen und dynamischen Belastungstests unterzogen. Bei neuen Konstruktionen testen die Ingenieure die Modelle auch in einer Skihalle. „Mit den praktischen Fahrversuchen testen wir das Lenkverhalten und die Alltagstauglichkeit von besonderen Kufenstellungen“, erklärt Wilhelm Sonntag. Gewichte auf den Sitzflächen und Falltests aus verschiedenen Höhen zeigen, ob die Stabilität die Anforderungen erfüllt. Besitzt der Schlitten oder Rodel ein GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit, zeigt dies weiterhin, dass keine verletzungsträchtigen Ecken und Kanten vorhanden sind und sich Schnüre oder Bändel von Anoraks und Winterjacken nicht in „Fallen“ verklemmen können.
Wintersporthelm kann Unfallfolgen verhindern
„Beim Wintersport ist man mit einem Helm auf der sichereren Seite“, empfiehlt Wilhelm Sonntag. TÜV Rheinland testet auch Skihelme. Ein Wintersporthelm für Rodel, Ski oder Snowboard muss dabei den Aufschlagstest bestehen. „Es dürfen sich keine Gegenstände hineinbohren, auch der Kinnriemen muss halten und der Helm wird auf Schadstoffe geprüft“, beschreibt Wilhelm Sonntag die Anforderungen. Die wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen auf Pisten und Abhängen bleiben allerdings gegenseitige Rücksicht und Vorsicht.