Überholverbot an Fußgängerüberwegen
Die gestreifte Fahrbahnmarkierung ist gleichzeitig Hinweis für das Haltverbot auf dem Fußgängerüberweg sowie bis zu fünf Meter davor. Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn absehbar ist, dass sie auf ihm warten müssten. Außerdem darf an Überwegen nicht überholt werden. Fahrradfahrer müssen beim Überqueren des Zebrastreifens absteigen und ihr Velo schieben – es sei denn, es gibt eine eigene Radfahrerspur.
Bei Querungshilfen fließenden Verkehr beachten
Bei sogenannten Querungshilfen müssen Fußgänger – anders als bei Zebrastreifen – warten, bis sich eine Lücke im fließenden Verkehr ergibt, um die Fahrbahn sicher zu überqueren. Die Fahrzeuge haben hier Vorrang. Querungshilfen befinden sich meist auf dem Mittelstreifen von mehrspurigen Straßen. Sie bieten gerade älteren Fußgängern beim Überqueren der Fahrbahnen einen sicheren Raum zum Verschnaufen. „Auf diesen Inseln müssen sich Fußgänger dann nur auf eine Fahrtrichtung konzentrieren. Doch hier ist die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer gleichermaßen gefordert“, erklärt TÜV Rheinland-Fachmann Sander.