Wendiger Mini-Scooter für die „letzte Meile“
Das Start-up PLEV Technologies GmbH, hinter dem Absolventen der TH Köln stehen, hat den faltbaren Stromer Steereon entwickelt. Dazu haben die beiden Erfinder bereits auf der letzten Intermot in 2016 die ersten Gespräche mit TÜV Rheinland auf dem Messestand geführt. Seitdem haben die TÜV Rheinland- Experten immer wieder die zulassungsrechtlichen Fragen des Herstellers beantwortet. Der aus Aluminium gefertigte E-Roller ist bis zu 25 km/h schnell und bietet je nach Fahrweise bis zu 50 Kilometer Reichweite. Die Ladezeit an einer üblichen Haushaltssteckdose beträgt zwischen zwei und drei Stunden. Angeboten wird der Steereon in zwei Varianten. Als Cityausführung mit Straßenzulassung, abnehmbarem Sitz und Beleuchtung ist er ein ideales Kurzstrecken- und Pendlerfahrzeug, Sein Einsatz lässt sich leicht mit Bus und Bahn kombinieren, um die „letzte Meile“ zwischen öffentlichem Nahverkehr und Arbeitsstätte schnell zu überbrücken. Zusammengeklappt passt der Roller mit den Maßen eines handelsüblichen Faltrads auch locker in den Kofferraum des Autos. Die Sportvariante ohne Sitz ist für rasante Manöver auf nicht öffentlichen Straßen gedacht. Die patentierte Allradlenkung ermöglicht eine Carvingtechnik ähnlich wie beim Skifahren. „Wir als TÜV Rheinland unterstützen dieses innovative Mobilitätsprojekt durch die aktuell laufende Homologation des Fahrzeugs und die Klärung zulassungsrechtlicher Fragen“, sagt Thomas Kampmann, Leiter Technologiezentrum Verkehrssicherheit.
Saubere Dreiräder für die Post
Als Alternative zu großen Transportern, die mittlerweile unsere Innenstädte verstopfen, stellt der Schweizer Hersteller Kyburz Elektrodreiräder und eTrolleys für Post- und Paketdienste her. Ihre Alltagstauglichkeit haben die leisen und lokal emissionsfreien Vehikel längst bewiesen. Weltweit sind bereits mehr als 16.000 Fahrzeuge im Einsatz. Gründer Martin Kyburz verfolgt ein klares Ziel: Produkte zu entwickeln, die auf die Menschen und die Umwelt einen positiven Einfluss haben. TÜV Rheinland unterstützt das Unternehmen bei der europaweiten Homologation des Bestsellers DXP, ein mittlerweile unverzichtbares Zustellfahrzeug der Schweizer Post.
Neue Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge
Sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge eignen sich optimal für kurze und mittlere Strecken in der Stadt. Doch praktisch keines dieser Fahrzeuge besitzt eine Zulassung zur Teilnahme am Straßenverkehr. Das soll sich noch in diesem Jahr ändern. Das Bundesverkehrsministerium will Rechtssicherheit schaffen und die sogenannte Mobilitätshilfenverordnung (Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr) neu und bundesweit einheitlich regeln. Demnach wird es eine neue Fahrzeugklasse „Elektrokleinstfahrzeuge“ geben, unter anderem definiert durch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 12 km/h bis maximal 20 km/h. Verkehrsrechtlich sollen diese Fahrzeuge generell wie Fahrräder behandelt werden. Ob sie einen Führerschein erfordern, ob Blinker, Rückspiegel und Versicherungskennzeichen verpflichtend werden, ist noch offen. Fest steht allerdings: Die Hersteller dieser Personal Light Electric Vehicles (kurz: PLEV) müssen schnell reagieren, sobald die Verordnung kommt. Die TÜV Rheinland-Experten stehen ihnen bei allen Fragen rund um Typprüfung, Homologation, Zulassung und sicheren Betrieb mit ihrer Verkehrs- und Elektrokompetenz zur Seite.
Blickfang Boss Hoss mit 445 PS
Weniger für urbane Mobilität, aber für viel Erfahrung und Expertise bei Typprüfung und Fahrzeughomologation steht ein richtig „dickes Ding“ auf dem Messestand. Die Boss Hoss BHC-LS mit 6,2 Liter großem V8-Block ist das größte, stärkste und schwerste Motorrad, welches seinerzeit eine legale EG-Zulassung erhalten hat. Die TÜV Rheinland- Zweiradspezialisten haben für die 445-PS-Maschine die Typprüfung und die Fahrzeughomologation nach Euro-3-Standard vorgenommen. Mittlerweile hat sich die Vorschrift zur Typgenehmigung geändert, so dass aktuell keine Neufahrzeuge auf Basis dieser bestehenden Typgenehmigung mehr zugelassen werden.
Darüber hinaus dokumentiert TÜV Rheinland in Köln seine Kompetenz in Sachen Schutzkleidung für Biker und der Prüfung von Motorradhelmen. Die Experten von TÜV Rheinland erläutern Ihnen die rechtlichen Grundlagen, die die neue Verordnung (EU) 2016/425 über Persönliche Schutzausrüstungen und die Produktnorm prEN17092 zur Prüfung und Zertifizierung von Motorradfahrerschutzbekleidung mit sich bringen. Als Notified Body ist TÜV Rheinland dazu berechtigt alle notwendigen Prüfungen und erforderliche EU-Baumuster-Zertifizierungen durchzuführen. Die Prüfungen erfolgen in unseren eigenen Laboren und unsere Sachverständigen greifen dabei auf modernste Maschinen und Technologien zurück. So wird beispielsweise beim Stoßabriebtest das Darmstadt-Prüfverfahren angewendet, wodurch realitätsnahe Materialabschürfungen bei Stürzen simuliert und getestet werden.