Autofahrern, die den Grenzwert von 3,5 Nanogramm vorsätzlich oder fahrlässig überschreiten, droht ein Bußgeld von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Bei Mischkonsum sind die Strafen noch höher: Wird zusätzlich auch noch Alkohol konsumiert, drohen in der Regel 1.000 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte.
Für Fahranfänger gelten strengere Regeln. In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren herrscht ein generelles Cannabisverbot. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Buße. Hinzu kommt das verpflichtende Absolvieren eines besonderen Aufbauseminars für Fahranfänger und die Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre.
„Wenn beim Fahrer relevante Ausfallerscheinungen festgestellt werden, kann bei Fahrten unter Cannabiseinfluss auch der Straftatbestand erfüllt sein. Bei einem Unfall oder gefährdenden Fahrmanövern ist der Führerschein schnell weg“, so Thomas Wicke. Je nachdem, wie schwerwiegend der Drogenkonsum war, ist mit einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) zu rechnen und der Fahrer muss die Abstinenz über mehrere Monate belegen.
„Trotz der Entkriminalisierung und des neuen Grenzwerts dürfen sich Autofahrer nicht ‚high‘ hinters Steuer setzen. THC wirkt psychoaktiv und schränkt die Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit erheblich ein. Außerdem ist Cannabiskonsum mit Selbstüberschätzung, Störungen der Motorik sowie längeren Reaktions- und Entscheidungszeiten verbunden. Im Straßenverkehr kann das gefährlich werden und fatale Folgen haben“, warnt der Experte.