Der unentbehrliche Helfer: Seit 36 Jahren vorgeschrieben und kein bisschen aus der Mode: Der Verbandskasten im Auto ist so wichtig wie eh und je – egal, ob Privat- oder Dienstfahrt und ohne Ansehen des Fahrzeugs. Selbst Motorräder müssen einen Verbandkasten „an Bord“ haben. Denn wo sich die Folgen eines Wespenstichs oder Sonnenbrands oft noch mit allerlei Hausmitteln lindern lassen, sieht es ganz anders aus, wenn ernsthafte Verletzungen ins unerfreuliche Spiel kommen. Dann ist zuverlässige und kompetente Erste Hilfe gefordert. Deshalb ist es auch so wichtig, dass das „Instrumentarium“ stimmt. Wer sich in Sachen Erste Hilfe nicht mehr fit fühlt, kann ruhig mal über einen Auffrischungskurs nachdenken, so der Tipp von TÜV SÜD-Fachmann Hans-Werner Wormer.
Die neuen Vorgaben: Die Vorschriften für den Inhalt eines Kfz-Verbandskastens wurden im Lauf der Jahr(zehnt)e immer wieder geändert, so dass mittlerweile zum Beispiel acht statt vier Wund-Schnellverbände, vier Stück (also zwei Paar) Einmal-Handschuhe (zum Schutz vor Infektionen durch den Verletzten) und – eine wichtige Ergänzung aus dem Jahr 1998 – eine Rettungsdecke dabei sein müssen. Diese soll es auch Ungeübten möglich machen, eine verletzte Person am Unfallort wirksam gegen Auskühlung zu schützen, bevor der Rettungsdienst kommt. Die Decke muss deshalb mindestens 2,1 x 1,6 Meter groß sein und besteht in aller Regel aus einer aluminiumbeschichteten, also einer Thermo-Folie.
Die konkreten Stichtage: Der Inhalt des Verbandskastens ist festgelegt in der DIN-Norm 13164, Ausgabe Januar 1998, die seit dem 1. Januar 1998 gilt. Am 1. Juli 2000 wiederum trat eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Kraft, die bis heute besagt, dass neue Kfz-Verbandskästen der Norm 13164 entsprechen müssen. Das bedeutet aber nicht, dass alte Verbandskästen (z. B. DIN-Norm 13163 oder 13164, Ausgabe Dezember 1997) automatisch ersetzt werden müssen. Es gibt – entgegen anders lautender „Informationen“ – keine Nachrüstpflicht für Verbandskästen – auch nicht für die Rettungsdecke.
Die bewährte Praxis: Andererseits ist es aus medizinischer Sicht unbedingt notwendig, den Inhalt des Verbandskastens regelmäßig zu aktualisieren. Fast alle Inhaltsteile unterliegen einem Verfallsdatum. So kann der Klebstoff von Heftpflaster und Wund-Schnellverbänden austrocknen, oder Einmal-Handschuhe werden unter Umständen porös. Die Mittel helfen dann nicht mehr. Wenn zuviel Material im Kasten abgelaufen ist, empfiehlt sich gleich der Kauf eines neuen. Verbrauchtes Materials muss nach der Benutzung selbstverständlich entsorgt werden – aber auch möglichst schnell ersetzt.
Der bewährte Inhalt: Das muss in einem Kfz-Verbandskasten nach DIN 13164 alles enthalten sein:
- 1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
- 8 Wund-Schnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
- 3 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
- 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
- 2 Verbandtücher, DIN 13152-BR, 40 cm x 60 cm
- 1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm
- 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
- 2 Mullbinden, DIN 61631-MB-6, 6 cm x 4m, oder Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
- 3 Mullbinden, DIN 61631-MB-8, 8 cm x 4m, oder Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
- 2 Dreiecktücher, DIN 13 168-D
- 1 Rettungsdecke, 2,10 x 1,60 m
- 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
- 4 Einmal-Handschuhe, DIN EN 455
- 1 Erste-Hilfe-Broschüre
Die sinnvolle Ergänzung: Verbandtuch, Sicherheitsnadeln und Ölkreide (um nach einem Unfall eventuell Reifenspuren auf dem Straßenbelag zu markieren) müssen nicht mehr im Kasten sein. Aber schaden tun sie trotzdem nicht. Um beim Thema zu bleiben: Autofahrer können diese Dinge ruhig hinüber „retten“ in einen neuen Verbandskasten.
Weitere Informationen rund ums Auto unter www.tuev-sued.de