Unternehmen oder Organisationen, bei denen zehn und mehr Personen auf personenbezogene Daten zugreifen, müssen einen fachkundigen Datenschutzbeauftragten bestellen. So will es der Gesetzgeber. Nach der Erfahrung von TÜV SÜD kommen allerdings viele Unternehmen den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) nicht nach: Es gibt keinen Datenschutzbeauftragten oder er ist nicht ausreichend in betriebliche Projekte einbezogen. Unternehmen und Organisationen riskieren dabei Bußgelder in Höhe von 300.000 Euro und mehr. Doch nicht nur um der Rechtssicherheit willen ist es sinnvoll, dass ein Datenschutzbeauftragter berufen wird und stets nach den aktuellen Anforderungen arbeitet. Datenschutz trägt nicht zuletzt zu vertrauensvollen Geschäftsbeziehungen mit Kunden und Partnern bei. "Ein Datenschutzproblem kann im schlimmsten Fall die Geschäftsgrundlage eines Unternehmens zerstören", erklärt Rainer Seidlitz, Leiter IT- und Internetzertifizierungen bei TÜV SÜD. Die Online-Experten vergeben das Prüfsiegel "TÜV SÜD s@fershopping" an Online-Shops, die einfach zu bedienen sind und eine sichere Übertragung von personenbezogenen Daten gewährleisten.
Die TÜV SÜD Akademie bildet Datenschutzbeauftragte aus und weiter. Berufene Datenschutzbeauftragte und solche, die diese Verantwortung künftig übernehmen sollen, können sich in einem fünftägigen Seminar umfassend für ihre Aufgabe schulen lassen. Das Spektrum reicht dabei von den Grundsätzen des BDSG über den Arbeitnehmerdatenschutz bis hin zu IT-Sicherheitskonzepten. Die Teilnehmer lernen, den Datenschutz im Unternehmen sinnvoll zu steuern.
Weitere Informationen und Termine zu den einzelnen Seminaren gibt es unter www.tuev-sued.de/akademie.