Wie ist es um den energetischen Zustand eine Immobilie bestellt? Der Energieausweis soll Verbrauchern hier Klarheit auf einen Blick verschaffen. Das Mittel dafür ist eine Energiebedarfsskala, die vom sparsamen Hellgrün bis zum verschwenderischen Dunkelrot reicht. Das Haus oder die Wohnung werden nach Primärenergiebedarf (Wie viel kostet es, die Energie herzustellen?) und Endenergiebedarf (Wie viel kostet es, die Energie auch zum Haus zu bringen?) eingestuft. Ab Juli 2008 ist der Energieausweis für Wohnimmobilien ab dem Baujahr 1965 verpflichtend. Er muss bei Verkauf oder Vermietung immer vorgelegt werden.
Fachleute raten, bei der Lektüre des Ausweises zu berücksichtigen: Der in Kilowattstunden angegebene Energiebedarf trifft letztlich keine Aussage über die Energiekosten. Denn der Gesetzgeber belohnt über den Energieausweis zum Beispiel den Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung oder anderen alternativen Systemen überproportional gegenüber Strom oder Öl. Die Kosten für den Nutzer des Gebäudes hängen aber letztlich vom tatsächlichen Verbrauch und von den Marktpreisen für die Energie ab. Der Tipp von TÜV SÜD: Vor dem Kauf oder dem Anmieten einer Immobilie auf jeden Fall nach dem tatsächlichen Energieverbrauch fragen. Dabei sollten Interessenten einkalkulieren, dass sich auch bei "staatlich belohnten" Energieformen aufgrund der Marktlage hohe Kosten ergeben können. Dies war in der Vergangenheit zum Beispiel bei Holzpellets der Fall, als die Nachfrage sprunghaft anstieg.
Außerdem zu bedenken: Der endgültige Energieverbrauch - und damit wiederum die Kosten - werden auch vom Lüftungsverhalten und von der Luftdichtheit der Gebäudehülle beeinflusst. Der Wert für die Luftdichtheit sollte beim so genannten Blower-Door-Versuch bei 3,0 liegen, so die Experten von TÜV SÜD.