Viele Organisatoren von Vereins- oder Gartenfestes wissen nicht, dass sie zivil- und strafrechtlich haftbar gemacht werden können: Jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in den Verkehr bringt, hat dafür zu sorgen, dass die Produkte einwandfrei sind und gesundheitlich unbedenklich genossen werden können. Die EU-Verordnungen zur Lebensmittelhygiene unterstreichen dieses Prinzip der Selbstkontrolle. Die Ausrichter von Festivitäten müssen deswegen an zahlreiche Vorgaben denken: Stände für Fleisch- und Wurstwaren brauchen ein festes Dach. Rohware und fertige Speisen müssen immer getrennt gelagert werden. Speisereste dürfen nur in Spezialcontainern entsorgt werden. Und vieles weiteres mehr.
Damit an alles gedacht und hygienisch und sicher gefeiert wird, haben die Experten für Lebensmittelsicherheit von TÜV SÜD Management Service ausführliche Checklisten erstellt - eine speziell für Organisatoren und Vereinsvorstände, eine speziell für ehrenamtliche Helfer. Die Checklisten gibt es unter www.tuev-sued.de/... zum kostenlosen Download. Die Tipps reichen von der Gaststättenerlaubnis bis zur Getränkeschankanlage und von den Anforderungen an private Küchen bis hin zur Abwasserbeseitigung. Zudem weist TÜV SÜD darauf hin, dass auch Landrats- und Gesundheitsämter mit kostenlosen Infoveranstaltungen und Materialien Vereinen, Elternbeiräten und Co. unter die Arme greifen. Schließlich soll das Fest nicht mit Lebensmittelinfektionen enden.
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