Nicht ohne Bodengutachten: Um definitiv auszuschließen, dass sich Gleitschichten im Grundstück befinden, sollte der Bauherr auf jeden Fall ein Bodengutachten für das Areal seiner Wahl anfertigen lassen. Bei der Erstellung des Gutachtens wird auch geklärt, wie viel Hang- und Schichtenwasser auf das Haus zukommt. Nur mit fachgerechter Abdichtung sind Menge und Druck des Wassers wirklich zu beherrschen. Und nicht zuletzt: Mit Hilfe des Bodengutachtens lässt sich auch dafür sorgen, dass schon die Baugrube standsicher ist und auch später keine Probleme mit der Statik auftreten.
Nicht ohne Frostschutz: Für Gebäudeteile, die sich auf der hangabgewandten Seite befinden, ist unbedingt auf ausreichenden Frost- und Wärmeschutz zu achten - zum Beispiel bei einer ebenerdigen Garageneinfahrt. Auch wenn die unteren Räume des Hauses als Keller genutzt werden, brauchen sie die gleiche Dämmung wie ein Erdgeschoss, weil sie "im Freien" stehen.
Nicht ohne Blick in die Zukunft: Auch wenn die unteren Räume zunächst nur als Keller genutzt, können sich die Anforderungen und die Nutzung ändern. So kann sich der Hausbesitzer beispielsweise dazu entscheiden, aus den Räumen ein Gästezimmer oder eine Einliegerwohnung zu machen. Tipp der Experten von TÜV SÜD: Bei der Raumhöhe, bei der Gestaltung der Fenster und bei der Grundausstattung der Räume sollte eine mögliche Nutzungsänderung unbedingt berücksichtigt werden.
Weitere Informationen von den Immobilien-Fachleuten von TÜV SÜD gibt es im Internet unter www.tuev-sued.de