Was können Betroffene unternehmen?
1. Wenn man merkt, dass sich etwas zusammenbraut, sollte unbedingt eine Aussprache herbeigeführt werden. Im Frühstadium einer Auseinandersetzung können Konflikte eher gesteuert werden, da sich noch keine Fronten gebildet haben. Auf keinen Fall dürfen aggressive Gegenmaßnahmen getroffen werden, die den Intriganten vor anderen bloß stellen. Ein Gespräch unter vier Augen ist am besten geeignet, um Missverständnisse oder Abneigungen zu klären, und die betroffene Person kann einlenken, ohne dass sie ihr Gesicht verliert.
2. Sollte der Mobber das Gespräch ablehnen, kann ein neutraler Dritter als Vermittler eingesetzt werden. Wichtig ist, dass das Opfer sich bewusst macht, dass Dritte vielleicht nicht die Gesamtheit aller Anfeindungen mitbekommen und nicht das komplette Ausmaß der Attacken verstehen. Auch wenn der Vorgesetze - oder im Falle von Bossing eine Hierarchieebene darüber - darauf angesprochen wird, kann dieser mit Unverständnis reagieren, da er erstens nicht weiß, wie viel er der Person glauben kann und zweitens zeigt ihm eine Beschwerde, dass er möglicherweise etwas falsch gemacht hat. Es ist wichtig, sich nicht von Zurückweisungen einschüchtern zu lassen und dass die Beschwerde couragiert vortragen wird.
3. Für das Gespräch mit dem Vorgesetzten sollten unbedingt Beweise gesammelt werden, die die Schilderungen bekräftigen. Auch ist es sinnvoll eine Art Tagebuch zu führen, in dem alle Vorkommnisse eingetragen werden. Die Vorfälle sollten zudem nicht interpretiert oder Mutmaßungen aufgestellt werden. Es ist hilfreich einen Lösungsvorschlag anzubieten. Der Vorgesetzte wird dafür sehr dankbar sein, da es wahrscheinlich auch für ihn eine ungewohnte Situation ist.
Die Opfer sollten zudem nicht erwarten, dass der Vorgesetzte gleich auf ihrer Seite ist. In der Regel braucht er Zeit, um sich einen Eindruck von der Situation zu machen.
4. Wird dem Opfer jegliches Gespräch verweigert, seine Bitten ignoriert und die Attacken verschlimmern sich, sollte auf jeden Fall professionelle Unterstützung hinzugezogen werden. Wenn dieses Stadium erreicht ist, ist es meistens schon zu spät für eine "friedliche" Lösung. Die Gesundheit des Opfers muss jedoch nicht unnötig darunter leiden. Daher ist es wichtig, dass ein Arzt oder auch ein Rechtsbeistand kontaktiert werden, damit ein gemeinsamer Weg gefunden wird, der den Teufelskreis durchbricht und die Leiden des Mobbingopfers beendet.
Worauf sollten Vorgesetzte achten?
1. Generell sind Vorgesetzte für den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern verantwortlich. Sie sind verpflichtet, den Arbeitsablauf so zu organisieren, dass keinem Angestellten ein Schaden zugefügt wird. Wichtig ist, dass Vorgesetzte ein Gefühl für die Stimmung zwischen den Mitarbeitern entwickeln und dass Personen, die sich nicht leiden können, nicht verstärkt zusammenarbeiten müssen. So werden Konfliktherde entspannt. Zudem sollte der Vorgesetzte bei Mobbingvorfällen konsequent handeln und auch Abmahnungen sowie harte Strafen verhängen.
2. Wenn Mitarbeiter Mobbingvorfälle gegenüber ihren Vorgesetzten äußern, sollten diese die Vorwürfe nicht auf die leichte Schulter nehmen: Vorgesetzte müssen erkennen, dass es nicht die einzelne Aktion, sondern die Gesamtheit der Vorfälle ist, die dem Opfer zu schaffen machen. Stück für Stück wird das Selbstwertgefühl des Opfers beeinträchtigt und es können sogar Krankheiten entstehen. Zudem nimmt die Arbeitsleistung und -qualität meist spürbar ab.
Weitere Informationen für Medien zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement gibt es im Internet unter: www.tuev-sued.de/presse/BGM.