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Mobil im Urlaub: Bei Mängeln ein anderes Auto fordern

TÜV SÜD Tipp: Mietwagen im Ausland

(PresseBox) (München, )
Auch am Urlaubsort mögen viele auf Mobilität nicht verzichten. Vielleicht sogar mal ein Cabriolet oder einen Geländewagen fahren. Doch wie ist es um die Sicherheit bestellt? Wie ist es mit dem Versicherungsschutz? Immer wieder wird von verheerenden Unfällen aufgrund erheblicher Mängel bei ausländischen Mietwagen berichtet. Fehlende Radmuttern, mangelhafte Bremsen, ausgebaute Airbags: All das kann lebensgefährlich sein. Damit alles gut geht, geben die Experten von TÜV SÜD Tipps rund ums Thema Mietwagen im Ausland.

Sicherheit 1: Der erste Blick gilt dem Allgemeinzustand des Fahrzeugs. Es sollte auf jeden Fall gepflegt und gut gewartet sein: Besondere Aufmerksamkeit auf die Reifen und die Bremsbeläge richten. Die Reifen sollten nicht weniger als zwei Millimeter Profiltiefe haben und keine Beschädigungen aufweisen. Das gilt besonders für die Seitenflächen der Pneus. Hier auch auf der Innenseite auf Kratzer, Dellen oder andere Schäden achten. Unregelmäßig abgefahrenes Profil kann Schäden am Fahrwerk signalisieren, so die Profis von TÜV SÜD. Ebenfalls prüfen: Stimmt der Luftdruck? Sind alle Radmuttern fest angezogen? Weiter hinter die Reifen: Dort sind die Bremsbeläge. Sie sollten noch genug Stärke haben - ebenfalls mindestens zwei Millimeter ohne, zwölf Millimeter mit Trägerblech. Auch bei den Bremsscheiben geht's um die Stärke: Einfach mit dem Finger von innen nach außen über die Auflagefläche streichen. Ist die wellig, ist die Bremskraft verringert. Ist außen an den Scheiben deutlich ein Rand zu spüren, sind sie stark abgefahren. "Dann können Bremsklötze herausfallen, bei Bergabfahrten werden die Scheiben zu heiß und können sogar im schlimmsten Fall brechen. In diesen Fällen also immer ein anderes Fahrzeug fordern", sagt Eberhard Lang von TÜV SÜD Auto Service.

Sicherheit 2: Im Inneren des Fahrzeugs auf den Allgemeinzustand, die Sauberkeit der Sitze und vor allem auf Gerüche achten. Riecht es nach Benzin, Öl oder Schimmel: neuen Wagen fordern! Ist alles in Ordnung, hinters Steuer setzen und die Zündung anschalten. Dabei auf die Kontrollleuchte für das ABS achten: Sie geht zunächst an und nach einigen Sekunden wieder aus.

Das gilt auch für die Airbag-Kontrollleuchten. Gehen beide wieder aus, sind die Systeme aller Wahrscheinlichkeit nach funktionstüchtig. Nach dem Starten des Motors wieder auf Geräusche und Gerüche achten und eine Probefahrt mit dem Vermieter machen. Der soll während einer kurzen Fahrt die Bedienung des Autos erklären und auf Besonderheiten hinweisen, wie etwa das Ein- und Ausschalten des Allradantriebs oder die Bedienung des Navigationsgerätes. Beim Navi darauf schauen, dass das Gerät über aktuelle Daten verfügt, denn im Urlaub ist stundenlanges Suchen besonders ärgerlich.

Bei der Probefahrt: Die Kupplung muss ohne Rubbeln und Durchrutschen ihren Dienst verrichten, die Handbremse fest arretieren und die Fußbremse gleichmäßig und kräftig zupacken. Die Gänge sollten sich ohne Hakeleien und kratzende Geräusche einlegen lassen. Das Lenkrad darf nicht flattern und das Bremspedal nicht pulsieren, andernfalls sind womöglich die Räder schlecht ausgewuchtet oder die Bremsscheiben beschädigt. Während der Fahrt ebenfalls prüfen: Scheibenwischer, Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlage sowie alle Hebel und Instrumente im Armaturenbrett. TÜV SÜD-Experte Lang rät angesichts des oftmals zweifelhaften Zustands, in dem sich Mietwagen in Urlaubsländern befinden, dringend zur Proberunde. Auch hier gilt: Stimmt etwas nicht, sollten Sie Ersatz fordern.

Nach der Probefahrt: Motorhaube öffnen und den Zustand von Schläuchen und den Stand der Flüssigkeiten bei Öl, Kühlmittel, Bremse, Servolenkung und Batterie checken. Zudem wichtig: Alle Leuchten überprüfen und beim Vermieter fragen, wo Ersatzreifen und Wagenheber, Warndreieck, Warnweste und Verbandszeug untergebracht sind. Ersatzreifen: Auch hier Zustand kontrollieren und den Luftdruck überprüfen. Das Verbandszeug muss vollständig und das Haltbarkeitsdatum darf nicht überschritten sein. Alles in Ordnung? Dann geht's zum Vertrag. Zu Beginn noch einmal um das Auto gehen und auf Schäden achten! Kleine Dellen oder Kratzer, defekte Kunststoffteile oder Risse und Sprünge in den Scheiben oder Leuchten müssen in einer Skizze, die dem Vertrag beigelegt wird, mit Datum und der Unterschrift des Vermieters versehen werden. Das schützt vor unsinnigen Nachforderungen nach dem Urlaub.

Vor der Vertragsunterzeichnung: Vollkasko ist Pflicht. Er verhindert das finanzielle Fiasko, wenn man selbst einen Unfall verschuldet. Unbedingt nach der Höhe der Selbstbeteiligung fragen und im Vertrag schriftlich fixieren. Die Vollkaskoversicherung sollte auch den Diebstahlschutz beinhalten.

Thema Mindestdeckungssumme. In Deutschland gilt: 2,5 Millionen Euro für Personenschäden, 7,5 Millionen Euro bei Tötung oder Verletzung von drei oder mehr Personen, 0,5 Millionen Euro für Sachschäden sowie 50.000 € für sonstige Vermögensschäden. In anderen Ländern sind die gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen oft weitaus geringer. In Spanien zum Beispiel beträgt diese lediglich 330.000 Euro für Personenschäden. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherer sind solche Summen nicht ausreichend. Abhilfe schafft die so genannte "Mallorca-Police". Das ist eine Zusatzversicherung, die die Lücke bei der Deckungssumme für alle EU-Staaten schließt. Einfach beim eigenen Versicherer nachfragen. Soll's noch weiter weg gehen, bieten "Soforthilfe-Policen" ausreichend Schutz. Auch dafür beim eigenen Versicherer nachfragen. Vor der Vertragsunterzeichnung außerdem klären, ob:

- es eine Kilometerbegrenzung gibt
- der Mietpreis inklusive Mehrwertsteuer angegeben ist
- Kindersitze extra kosten
- Steuern für die Miete am Flughafen oder Bahnhof anfallen
- ein Zusatzfahrer zusätzlich kostet
- Reinigungskosten anfallen
- es vor Ort Straßenbenutzungsgebühren gibt
- eine Kreditkarte benötigt wird und wie hoch die Kaution ist
- das Auto voll getankt wieder zurückgegeben werden muss

Ist der Vertrag unterzeichnet, steht der geliehenen Mobilität am Urlaubsort nichts mehr im Wege. Vom Vermieter auf jeden Fall zur Sicherheit noch eine Mobilfunknummer geben lassen!

Vor und während der Rückgabe: Im Urlaub den Mietwagen niemals außerhalb der Geschäftszeiten abgeben. Sollte das nicht möglich sein, auf jeden Fall einen Zeugen bei der Rückgabe dabei haben, der den korrekten Zustand des Fahrzeugs im Streitfall bestätigen kann und wird. Wird der Wagen während der Geschäftszeiten zurückgegeben, selbstverständlich die korrekte Retour unterzeichnen lassen. Dazu gehört auch die Skizze mit den Vorschäden.

Vor dem Urlaub mieten: Sind die Reisekoordinaten fix, und ist klar, für wie lange man wo einen Wagen haben mag, empfehlen die TÜV SÜD-Experten, das Auto vorab beim Reiseveranstalter oder bei einem hiesigen Autovermieter zu buchen. Weil der Vertrag dann in Deutschland geschlossen wird, gelten die hohen gesetzlichen Vorgaben hierzulande - das bietet mehr Sicherheit. Reiseveranstalter haben hier oft auch günstigere Preise als vor Ort.
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