Die blauen Prüfplaketten mit der Zahl 08 auf den Kennzeichen von Autos, Anhängern oder Motorrädern sind zum Jahreswechsel abgelaufen. In welchem Monat, das erkennt man an der Zahl, die nach oben zeigt - zum Beispiel 12 für den Dezember. Ist die Plakette demnach im Dezember 2008 abgelaufen, droht dem Fahrer ab März 2009 ein Bußgeld von 15 Euro. 25 Euro werden fällig, wenn man die Hauptuntersuchung mehr als vier Monate verschiebt. Nach acht Monaten schlägt der Verzug gar mit 40 Euro und zwei Punkten in Flensburg zu Buche. Ähnliche Bußgeldsätze gelten für eine verspätete Abgasuntersuchung. Achtung: Fahrer, die jetzt noch mit blauer Plakette unterwegs sind, riskieren ihren Versicherungsschutz. Wer ohne gültige Plakette einen Unfall verursacht oder an einem Unfall beteiligt ist, muss womöglich für entstandene Schäden tief in die eigene Tasche greifen.
Wer jetzt also noch mit blauer Plakette fährt, sollte schnellstmöglich zu einem Service-Center von TÜV SÜD kommen oder sich telefonisch oder online (unter www.tuev-sued.de) zur Hauptuntersuchung anmelden.