Der Mieter sollte zunächst überprüfen, was der Mietvertrag zur Übergabe der Wohnung sagt? Im Vertrag kann beispielsweise stehen, dass neben den Wänden auch Türen, Decken, Fenster und Heizkörper zu streichen sind. Häufig gibt es auch Hinweise auf die Pflege von Teppich oder Parkett. Ist darüber hinaus etwas im Keller-, Dachboden- und Garagenbereich zu tun? Außerdem sollte der Mieter nachsehen, ob im Mietvertrag eindeutig festgehalten ist, bis zu welchem Termin die Renovierungsarbeiten durchzuführen sind.
Möglichst früh sollten sich Mieter und Vermieter die Räume gemeinsam anschauen. Denn was für den Mieter "normales Abwohnen" ist, kann für den Vermieter im schlimmsten Fall als Beschädigung gelten. Unterschiedliche Interpretationen lassen sich durch den Ortstermin vermeiden; unterschiedliche Auffassungen über solche Fragen sind nach Erfahrung von TÜV SÜD häufigster Anlass für Streit bei einem Wohnungswechsel.
Woran außerdem zu denken ist:
1. Mit dem Energieversorger möglichst frühzeitig klären, wer Verbrauchsstände für Strom, Gas und Warmwasser abliest und meldet.
2. Versicherungen, Banken oder Behörden sollten schon vor dem Umzug über den Adresswechsel informiert werden. Hilfreich ist es auch, eine Postweiterleitung zu beantragen sowie Telefon- und Internetanschluss zu organisieren.
3. Soll eine Spedition oder der Freundeskreis als Helfer engagiert werden? Beide müssen rechtzeitig informiert werden. Viele Arbeitgeber gewähren auch Sonderurlaub für den Umzug.