Eine Autopanne kostet Nerven. Dabei sollte es aber bleiben. Um Schäden am Fahrzeug zu vermeiden, andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden und um nicht in Konflikt mit dem Gesetzgeber zu geraten, gilt es einige entscheidende Regeln zu beachten. In vielen Fällen beginnt der Abschleppprozess zunächst einmal mit der Suche nach dem Gewinde für die Abschleppöse. Es verbirgt sich aus optischen Gründen bei den meisten Neufahrzeugen hinter einer Plastikkappe, die vorsichtig mit einem Schraubenzieher entfernt werden muss. Die Abschleppöse befindet sich dann in der Regel beim Bordwerkzeug im Kofferraum.
Seil oder Stange? Zum Abschleppen am besten geeignet sind handelsübliche Nylonseile, die sich dehnen und daher ruckartige Bewegungen auffangen. Das Seil darf jedoch nicht länger als acht Meter sein, optimal sind fünf Meter, und muss in der Mitte durch ein rotes Fähnchen für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar gemacht werden. Professionelle Pannenhelfer verwenden grundsätzlich Abschleppstangen. Die sind zwar am sichersten, aber auch am sperrigsten und teuersten. Egal ob mit Seil oder Stange, die erlaubte Zugkraft darf nicht überschritten werden. Vor Fahrtantritt empfehlen die Fachleute von TÜV SÜD beiden Fahrzeuglenkern, Verständigungszeichen zu vereinbaren oder über das Mobiltelefon in Verbindung zu bleiben.
Tempo 30 oder 50? Das Anfahren muss behutsam erfolgen und das Seil immer gespannt gehalten werden. Grundsätzlich gilt: Tempo 50 ist beim Abschleppen die absolute Obergrenze. Beim Abschleppen mit Seil sollte jedoch maximal Tempo 30 gefahren werden, sonst kann der Hintermann bei einer Notbremsung die Kollision nur schwer vermeiden.
Für die Dauer des Abschleppens müssen beide Autos die Warnblinkanlage, bei Dunkelheit auch die Rückleuchten bzw. eine Notbeleuchtung eingeschaltet haben. Beim abzuschleppenden Fahrzeug wird der Gang herausgenommen. Die TÜV SÜD-Spezialisten weisen darauf hin, dass Fahrzeuge mit Automatikgetriebe oder Allradantrieb in vielen Fällen nicht abgeschleppt werden dürfen. Hier empfiehlt sich ein Blick in die Bedienungsanleitung. In jedem Fall aber muss, damit das Lenkradschloss nicht einrastet, der Zündschlüssel im Zündschloss bleiben. Grundsätzlich ist eine zurückhaltende Fahrweise geboten, weil bei ausgeschaltetem Motor der Bremskraftverstärker und die Servolenkung nicht arbeiten und das Lenken und Bremsen mit einem deutlich höheren Kraftaufwand verbunden sind.
Autobahn oder Landstraße? Auf der Autobahn darf nur bis zur nächsten Ausfahrt abgeschleppt werden, auf der Landstraße gibt es diese Beschränkung nicht. Theoretisch ist es also möglich, das Fahrzeug quer durch Deutschland zu schleppen. Im Sinne der eigenen Sicherheit sollte die Fahrt jedoch so kurz wie möglich gehalten werden und auf direktem Weg zur nächstgelegenen Werkstatt oder Garage führen. Berufsverkehr, enge Gassen oder starke Steigungen und Gefälle gilt es dabei zu meiden.
Versichert oder nicht? Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Auffahrunfall kommen, gilt, wie in den meisten anderen Situationen auch, die Faustregel: Wer auffährt ist schuld. Wenn das Auto im Schlepptau angemeldet ist, kommt die Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden am vorderen Fahrzeug auf. Wer allerdings ein abgemeldetes Auto abschleppt, haftet auch für die Schäden, die das Pannenauto verursacht. Hier sollte man sich vorab entsprechend absichern. Ist das defekte Auto angemeldet, benötigt der Fahrer des abzuschleppenden Wagens keinen Führerschein. Motorräder, auch solche mit Beiwagen, dürfen grundsätzlich nicht abgeschleppt werden.
Vorsicht gilt im Ausland. Was in Deutschland möglich ist, kann in vielen anderen Ländern zu Komplikationen führen. Beispielsweise in Spanien dürfen Privatfahrzeuge generell nicht abgeschleppt werden. Zuwiderhandlungen ziehen empfindliche Bußgelder nach sich. Die Experten von TÜV SÜD empfehlen deshalb, im Ausland das Abschleppen professionellen Abschleppdiensten zu überlassen.
Weitere Informationen rund ums Auto unter www.tuev-sued.de