Ob Reifen oder Scheinwerfer: Grundsätzlich ist ein Auto auf die Vorschriften des Landes angepasst, in dem es in den Verkehr gebracht wird. Diese Regelungen weichen mitunter stark von den deutschen Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ab - insbesondere, wenn Fahrzeuge aus einem Nicht-EU-Land importiert werden. Wer angesichts der Dollar-Schwäche und eines Faibles für US-Fahrzeuge auf Schnäppchen-Jagd in den USA geht, muss sich darüber im Klaren sein. Wer hier nicht über Erfahrung verfügt, ist mit einem Gang zum Direktimporteur gut beraten, so die TÜV SÜD-Fachleute. In jedem Fall sollte man sich vorab darüber informieren, welche technischen Anpassungen oder Zulassungen für den Importwagen erforderlich sind - die Umrüstung beispielsweise von Reifen, Bremsen oder Licht kann schnell ins Geld gehen. Der Preisvorteil ist dahin! Das gilt auch für den Re-Import von Wagen, die in Deutschland hergestellt und nach USA oder Kanada verkauft wurden. Das Fahrzeug muss in Übersee inklusive VAT (Value Added Tax; also amerikanische Mehrwertsteuer) gekauft werden. Neben den Transportkosten nach Deutschland kommen noch Zoll, deutsche Mehrwertsteuer und die Kosten für die weitere Überführung hinzu.
Die TÜV SÜD-Fachleute weisen weiter darauf hin, dass nur wenige US-Autohersteller weltweite Garantien bieten. Ein gesetzlicher Anspruch auf Garantieleistungen wie bei Importen aus EU-Ländern besteht nicht. Auch Garantieleistungen durch deutsche Vertretungen von US-Herstellern sind nicht üblich. Der Käufer sollte vorab fragen, wie im Falle eines Garantiefalls verfahren würde.
Umfassende Informationen zum Thema und zu den erforderlichen Gutachten gibt es unter www.tuev-sued.de im Privatkunden-Bereich Auto&Fahrzeuge unter dem Button Zulassungen&Import.