Der Paragraf 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt, eine Ladung ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder einer plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. „Das gilt ebenso für Personenwagen und Kombis“, erinnert Strixner, „und da tragen Fahrzeughalter wie Fahrer die Verantwortung.“ „Dennoch macht sich kaum ein Pkw-Fahrer Gedanken um das richtige Verstauen und die Sicherung von Gegenständen im eigenen Fahrzeug“, beobachtet er vor allem in der Ferienzeit immer wieder und lenkt das Augenmerk auf ein weiteres Problem. Beim Beladen des Autos mit dem Urlaubsgepäck ist rasch die Grenze des Erlaubten erreicht. „Deshalb sollte man sich vergewissern, dass die maximal zulässigen Achslasten, sowie das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird“, legt Strixner Autourlaubern ans Herz.
Die sicherste Methode dazu ist, das startbereite und vollbetankte Fahrzeug auf eine Waage zu stellen. Öffentliche Waagen gibt es in fast jeder Gemeinde. Adressen finden sich im Internet oder bei den Gemeindeverwaltungen. „Eine andere Methode als Nachwiegen kennt im Übrigen auch die Polizei nicht, wenn sie den Verdacht hegt, jemand habe über das Maß gepackt“, weiß Strixner. 20 Prozent mehr geladen als erlaubt, kosten laut Bußgeldkatalog 95 Euro. Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg.
Das Lademaximum für sein Auto zu ermitteln, ist etwas kniffelig. Zulässiges Gesamtgewicht minus Leergewicht – in dieser Angabe sind bereits 75 Kilogramm für den Fahrer enthalten – ergibt die höchstmögliche Zuladung für Mitfahrer und Gepäck. Die entsprechenden Zahlen verbergen sich hinter den Bezeichnungen F.1, beziehungsweise F.2 für das Gesamtgewicht und hinter dem Buchstaben G fürs Leergewicht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, besser bekannt unter dem alten Namen Fahrzeugschein. „Aber“, schildert Strixner seine Erfahrungen, „in der Praxis kann das tatsächliche Leergewicht deutlich höher liegen.“ Der Grund sind die diversen Ausstattungsvarianten und Extras. Eine Bandbreite von 200 Kilogramm und mehr sind da z. B. im Wohnmobilsektor durchaus nicht unüblich. Entsprechend muss man in den Fahrzeugpapieren und in der Bedienungsanleitung genau hinschauen. „So verbleiben bei einer ursprünglichen Ladekapazität von beispielsweise 500 Kilogramm rasch nur noch 300 Kilogramm“, rechnet der TÜV SÜD-Fachmann vor: „Bei drei Mitreisenden je 75 Kilogramm addieren sich schon so 225 Kilogramm und es bleiben für das Gepäck 75 schnell zusammengepackte Kilogramm. Ebenso darf die Ausladung der einzelnen Achsen nicht unberücksichtigt bleiben. Auch hier ist eine Überladung möglich. Die maximal zulässigen Achslasten können ebenso aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1, aus den Feldern 8.1 und 8.2 ff entnommen werden.“
Doch nicht nur auf das Gewicht kommt es an, das Urlaubsgepäck will auch sicher verstaut werden. „Schwere Taschen und Koffer sollten zuerst eingeladen und möglichst ohne Lücken an der Rückbank platziert werden“, legt Strixner Ferienfahrern ans Herz. Um die Gegenstände an Ort und Stelle zu halten, können beispielsweise Zurr- oder Klemmschlossgurte oder Ladungssicherungsnetze zum Einsatz kommen. Zwischen Rücksitzbank und Kofferraum lassen sich Rückhaltesysteme oder Schutzgitter installieren. Wer darauf verzichtet, sollte den Kofferraum nur bis zur Oberkante der Rückenlehne beladen. Die so genannte Hutablage sollte immer frei bleiben. „Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass der Blick in den Rückspiegel nach wie vor möglich sein muss“, erinnert der TÜV SÜD-Fachmann, „es sei denn, es ist ein zweiter Außenspiegel vorhanden.“
Lose kleinere Gegenstände wie etwa Smartphones sollten ebenfalls sicher platziert werden, beispielsweise in ausreichend tiefen Ablagen oder im Handschuhfach. Zudem sollte man daran denken, Warndreieck und Erste-Hilfe-Kasten für den Fall der Fälle parat zu haben, anstatt sie unter dem Gepäck zu vergraben.