Regeln, regeln, regeln: Auspuffanlagen müssen den Schall dämpfen und die Emissionen regeln. Seit Einführung der Abgasnorm Euro 3 im Jahr 2006 sind Katalysatoren auch bei Motorrad und Roller die Regel. Die Novelle Euro 4 hat die Abgasvorschriften noch einmal verschärft. Zusätzlich zur EG-Kennzeichnung, die mit einem kleinen „e“ gekennzeichnet ist, können After-Market-Anlagen eine UNECE-Kennzeichnung tragen, die mit einem großen „E“ beginnt. Die alten EG-Zusatzzeichen 5 und 9 gelten nur noch für Euro 3-Fahrzeuge.
WIE FINDE ICH DEN KAT?
Grundsätzlich gilt vor dem Umbau zu prüfen, wo der Kat ist. Das ist laut Aussagen von Lars Krause, Motorradspezialist bei TÜV SÜD, nicht trivial: „In der Regel kann man von außen nicht erkennen, wo bei einem Fahrzeug der Katalysator sitzt. Es gibt zwei Möglichkeiten: Im Endtopf oder an anderer Stelle integriert in die Abgasanlage.“ Krause: „Am besten vor dem Umbau von Experten, beispielsweise in einer Vertragswerkstatt, beraten lassen. Die Fachleute kennen die Details und wissen, wo sich die Katalysatoren befinden.“
SO GEHE ICH AUF NUMMER SICHER
Beim Kat liegt dann auch eine der größten Tücken bei der Auswahl des passenden Austauschauspuffs. Denn ist der serienmäßig eingebaute Katalysator beispielsweise im Endschalltopf integriert, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass das Motorrad oder der Roller auch nach dem Umbau noch über einen zugelassenen Katalysator verfügt. Denn der Nachrüst-Schalldämpfer kann ohne Kat ausgeliefert worden sein, selbst wenn er eine EG-Typgenehmigung hat. Hier muss man sich genau mit den Kennzeichnungen auskennen. Wer nämlich ohne Katalysator unterwegs ist, fährt ohne Betriebserlaubnis und riskiert den Versicherungsschutz.
WIE GEHE ICH VOR?
Erst einmal stellt der Umbauer fest, wo der Kat sitzt, und ob das Fahrzeug die Abgasnorm Euro 4 oder 5 besitzt. Die Abgasnorm kann auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter der Nummer 14.1 recherchiert werden. Ist die zweite der vier Ziffern eine 4, gilt Euro 4, ist es eine 5 entsprechend Euro 5. Also beispielsweise, 1432 = Euro 4, 1530 = Euro 5.
Seit der Einführung von Euro 4 gelten für alle After-Market-Anlagen neue Kennzeichnungen, die alten Bezeichnungen 5 für korrekte Abgaswerte und 9 für das Einhalten der Geräuschemission – jeweils im Kreis – entfallen hier.
Weiß der Sound-Enthusiast, wo der Kat ist, muss er beim Kauf des Wunschtopfs auf die richtige Kennzeichnung achten. Ab Euro 4 gelten dafür neue Bezeichnungen mit den Zusatzkennzeichen F, G, H, die sich jeweils auf den Ort des Kats beziehen. Die Kennzeichnungen im Einzelnen:
- Sitzt der Kat im Fahrzeug, gilt für den Schalldämpfer die EG-Kennzeichnung mit dem Zusatzzeichen „G“ oder die UNECE-Kennzeichnung mit dem Zusatz 01.
Beispiel für die EG-Kennzeichnung: e12 in einem Rechteck und die Nummer 00456 G.
Beispiel für eine ECE-Kennzeichnung: E 5792R-01 - Ist der Reaktionsbeschleuniger im Endtopf verbaut, trägt er die EG-Kennzeichnung mit dem Zusatzzeichen „H“ oder die UNECE-Kennzeichnung mit dem Zusatz 01.
- Für Schalldämpfer mit Einschubkat gilt beim EG-Label der Zusatzbuchstabe „F“ oder die UNECE-Kennzeichnung mit dem Zusatz 01.
Befindet sich der Originalkatalysator im Endtopf, wird am besten ein neuer Endtopf mit Kat „Zusatz „H eingebaut.
Achtung: War der Originalkat im Endtopf verbaut und der neue Schalldämpfer besitzt dagegen keinen Kat, muss ein so genannter Einschubkat mit der EG-Kennzeichnung Zusatzbuchstabe „F“ angebracht werden. Solche Einschubkats werden in der Regel in das Krümmerrohr eingeführt. Der Katalysator sitzt dann nach dem Einbau zwar an einer anderen Stelle – das ist jedoch zulässig, weil sie gesamte Abgasanlage typspezifisch dafür getestet wurde.
Bei so genannten Slip-on-Anlagen ist der Austausch von Endtöpfen in Sachen Kat in der Regel unproblematisch, weil der originale Kat im Abgassystem bleibt.
Vorsicht geboten ist bei Endtöpfen ausschließlich mit UNECE-Kennzeichnung. Denn die gibt keinen Hinweis darauf, wo der Kat verbaut ist. Am besten ist es, den Kat dort zu belassen, wo er vorher auch gesessen hat.
GANZ SCHÖN KOMPLIZIERT?
Wer also den Sound vom Motorrad verändern will, das serienmäßig mit einem Katalysator ausgerüstet ist, und das sind alle Zweiräder ab 2006, muss sicher gehen, dass der Nachrüstsatz unbedingt auch über die entsprechende Abgasreinigung verfügt. Ausschlaggebend für die Zulässigkeit einer After-Market-Anlage für ein spezifisches Bike ist wie erwähnt die Zulassung laut EG- oder ECE-Richtlinie. Wem der Dschungel aus Zahlen und Buchstaben zu unübersichtlich ist, der lässt sich am besten von vornherein vom Fachhändler beraten.
Für alle Fälle gilt: Das Motorrad muss nach dem Umbau die gleichen Geräusch- und Abgas-Werte haben wie zuvor. Für die so genannten dB-Killer gilt: Sie müssen im Straßenverkehr immer drin sein und dürfen nur auf der Rennstrecke rausgenommen werden. Ansonsten ist man ohne Betriebserlaubnis unterwegs.