Ist die Nebelschlussleuchte zu hoch eingestellt, kann es den nachfolgenden Verkehrsteilnehmer ordentlich blenden – erhöhte Unfallgefahr! Beim „Betrieb“ der roten Schlussleuchte gibt es auch einiges zu beachten, dazu die Tipps der Verkehrsexperten von TÜV SÜD:
• Nebelschlussleuchte nur bei Sichtweite unter 50 Metern und nur bei Nebel und nicht bei Regen oder Schnee einschalten.
• Beträgt die Sichtweite 100 Meter oder mehr, genügen die Rücklichter, um vom nachfolgenden Verkehr rechtzeitig erkannt zu werden.
• Auch wenn es nervt: bei einzelnen Nebelbänken Schlussleuchte immer ein- und ausschalten.
• Ein gelbes Licht als Gedächtnisstütze: Ist die Schlussleuchte an, wird dies durch eine kleine gelbe Leuchte in der Armaturentafel angezeigt.
• Gerade in der kalten Jahreszeit beim losfahren prüfen, ob die Schlussleuchte nicht noch (beispielsweise vom Vorabend) eingeschaltet ist. In vielen Fahrzeugmodellen ist die Schlussleuchte allerdings so mit dem Lichtschalter kombiniert, dass sie automatisch ausgeschaltet wird.
Weitere Fragen rund ums Auto? Antworten gibt TÜV SÜD unter www.tuev-sued.de.