Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) gilt für den Nah- und Lieferverkehr sowie für Produktions-, Handels- und größere Handwerksbetriebe, die Fahrer teilweise für gewerbliche Transporttätigkeiten einsetzen. Wer keinen Schulungsnachweis vorweisen kann, muss ab dem 10. September 2014 beim ersten Vergehen mit einem Bußgeld bis zu 200 Euro rechnen. Der Arbeitgeber zahlt in diesem Fall den vierfachen Betrag. Bei weiteren Vergehen können bis zu 5.000 bzw. 20.000 Euro fällig werden. Ab dem jeweiligen Eintragungsdatum ist die Schulung alle fünf Jahre zu wiederholen.
TÜV SÜD hat für die Weiterbildung fünf Module à sieben Stunden entwickelt und bietet diese entweder als kompaktes Wochenseminar oder in zeitlich flexiblen Tagesseminaren an. Ausführliche Beratung, Termine und Infos gibt es unter www.tuev-sued.de/... sowie bei Mathias Wichary, Telefon 0711 / 7005-344, E-Mail: mathias.wichary@tuev-sued.de.