"Weil die Nutzer besondere Ansprüche an die Sicherheit, den Komfort und die Verfügbarkeit von Aufzügen stellen, sind die Betreiber gefordert, ihre Anlagen auf dem neuesten Stand zu halten", sagen die Modernisierungsexperten von der Abteilung Fördertechnik bei der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Neben ästhetischen Aspekten kommen dabei auch übergreifende sicherheitstechnische, rechtliche und wirtschaftliche Fragestellungen zum Tragen. Modular aufgebaute Modernisierungsleistungen helfen, die Maßnahmen genau auf die jeweiligen Bedürfnisse und Wünsche hin anzupassen. Interdisziplinär aufgestellte TÜV SÜD-Modernisierungsexperten begleiten die Umsetzung im Rahmen einer ganzheitlichen Prüfung und nehmen Erneuerungen und Änderungen ab.
Effiziente Komponenten - VDI-Richtlinie 4707, Blatt 2
"Moderne Technologien machen Energieeinsparungen von bis zu 30 Prozent möglich", sagen die TÜV SÜD-Experten für energieeffiziente Aufzugsanlagen. Für eine bessere Energieeffizienz kann es mitunter reichen, zentrale Aufzugkomponenten gezielt auszutauschen, statt den gesamten Aufzug zu erneuern. Mit der um Blatt 2 erweiterten VDI-Richtlinie 4707 ist seit diesem Jahr der Weg frei, auch den Energiebedarf von Komponenten einheitlich auszuweisen. Nach Veröffentlichung der Richtlinie "VDI 4707 Blatt 2" bietet TÜV SÜD auch die "Energieeffizienzkennzeichnung für Aufzugskomponenten" an. Die TÜV SÜD-Zertifizierungen "Energieeffiziente Aufzugsanlage", "Energieeffizienz Komponentenreihe" und "Berechnungsverfahren für die Energieeffizienz" nach VDI-Richtlinie 4707-1 und -2 garantieren belastbare energetische Gesamtbeurteilungen für Hersteller und Betreiber.
Die Richtlinie VDI 4707-1 beschreibt eine international anerkannte Methodik zur Beurteilung und Kennzeichnung der Energieeffizienz von Aufzügen. Nach einheitlichen Kriterien lassen sich so verschiedene Anlagentypen - auch unterschiedlicher Hersteller - vergleichen und nach Effizienzklassen A bis G kategorisieren. Als zusätzlicher Bewertungsmaßstab soll künftig z. B. für Plattform-, Güter- und Kleingüteraufzüge ein Blatt 3 der VDI-Richtlinie 4707 entwickelt werden.
Zertifizierung von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen
Die Aufzugsrichtlinie 95/16/EG wird derzeit von der EU-Kommission überarbeitet und das Ergebnis voraussichtlich Ende des Jahres veröffentlicht. Danach ist eine Übergangszeit von zwei Jahren vorgesehen, während der die einzelnen Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen müssen. Während die Konformitätsbewertungsverfahren für Aufzüge und deren Sicherheitsbauteile nicht geändert werden, sind die harmonisierten Normen der EN81er-Reihe in Überarbeitung. Sie definieren das Sicherheitsniveau bei Aufzügen. Die Normen EN 81-1 und EN 81-2 werden durch die EN 81-20 (Anforderungen) und die EN 81-50 (Prüf- und Berechnungsvorschriften) ersetzt. Neue Anforderungen sind insbesondere im Bereich der Schachttüren definiert, bei Schachtabstiegsleitern und bei der Definition von Schutzräumen.
TÜV SÜD empfiehlt Herstellern von Sicherheitsbauteilen sowie Montagebetrieben, sich frühzeitig mit den Neuerungen und geänderten technischen Anforderungen zu beschäftigen. Betreiber unterstützen die Aufzugsexperten von TÜV SÜD u. a. dabei, die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung zu erfüllen und damit die Sicherheit und Verfügbarkeit der Anlagen zu steigern. Weltweit steht dabei die Balance aus Effizienz, Nachhaltigkeit und Sicherheit im Vordergrund.
Weitere Informationen zu den TÜV SÜD-Leistungen: www.tuev-sued.de/is.
TÜV SÜD-Vortrag auf der Interlift-Messe:
- VDI 4707 Blatt 2: Aufzüge - Energieeffizienz - Komponenten
Kai Kügler, Experte für energieeffiziente Aufzüge, TÜV SÜD Industrie Service, Stuttgart Freitag, 18. Oktober 2013, 13:00-13:30 Uhr, Halle 2