Damit der Continental GT mit einer Spitzengeschwindigkeit von 318 Stundenkilometern auch über Indiens Straßen brausen kann, war eine spezielle Typgenehmigung erforderlich. „Für die internationale Zulassung müssen Fahrzeuge so konfiguriert werden, dass sie den länderspezifischen Gesetzmäßigkeiten entsprechen. Die Herausforderung für die Autoindustrie liegt hauptsächlich im Erfüllen zahlreicher Abgas- und Crashvorschriften“, sagt Thomas Ziegler, Leiter Homologation bei TÜV SÜD. Die Typ- oder Betriebsgenehmigungen werden in den großen Wirtschaftsräumen nach sehr unterschiedlichen Systemen erteilt. In den asiatischen Ländern gibt es verschiedenste Mischformen aus Eigenzertifizierung der Produkte durch den Hersteller (wie in den USA üblich) und Typprüfverfahren durch einen Technischen Dienst (wie in der Europäischen Union gängig).
Spezielle Dokumentation für Indien
„Die Besonderheit in Indien: Es wird überwiegend mit Vorgaben gearbeitet, die den jeweiligen EG-Richtlinien entsprechen. Zudem gibt es noch einige besondere nationale Vorschriften“, merkt Ziegler an. Die Betriebserlaubnis-Zertifikate aus dem EG-Raum werden allerdings nicht automatisch anerkannt. Es ist ein nahezu komplettes Typprüfverfahren zu absolvieren; die Tests macht dabei der Technische Dienst ARAI (Automotive Research Association of India). Zudem wird für Indien eine spezielle Fahrzeugdokumentation gefordert.
Bentley Motors beauftragte TÜV SÜD Automotive in München, eine Typgenehmigung des Modells Continental GT in Indien zu erwirken. Bei der tschechischen Tochtergesellschaft von TÜV SÜD wurde ein Bentley-TÜV-Team gegründet, das zunächst eine umfangreiche Fahrzeugdokumentation als Grundlage der Prüfplanung erstellte. Letztere wurde in Absprache mit den indischen Behörden endgültig festgelegt. Die Zulassungstests wurden durch Vertreter der ARAI im indischen Pune und in England durchgeführt.
Ortsnähe zu ARAI als Vorteil
TÜV SÜD fungierte für die Indien-Homologation des Bentley-Coupés als offizieller Bevollmächtigter des Fahrzeugherstellers, wickelte die kompletten Behördenkontakte ab und organisierte Fahrzeuge oder Fahrzeugteile. Homologations-Experte Ziegler: „Von enormem Vorteil war dabei, dass das Domizil von TÜV SÜD Group India nur eine halbe Autostunde vom Testcenter der ARAI entfernt liegt. So konnte auf jede Frage und Problemstellung schnell, flexibel und ortsnah reagiert werden.“
Nach weniger als zwölf Monaten lag die Typgenehmigung für den Continental GT für Indien vor. Thomas Ziegler abschließend: „Uns hat die monatelange intensive Arbeit enorme Erfahrungswerte im Hinblick auf die asiatischen Vorgaben und die indische Zulassungspraxis gebracht. Zudem hat sich gezeigt, dass die Teamarbeit unterschiedlicher TÜV SÜD-Gesellschaften für die Fahrzeughersteller schnelle und kostengünstige Lösungen bringt.“
Weitere Fachinformationen bei Thomas Ziegler, TÜV SÜD Automotive GmbH, Daimlerstraße 11, 85748 Garching bei München, Tel. 089 / 32 950 – 802, thomas.ziegler@tuev-sued.de , www.tuev-sued.de