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TÜV SÜD: Fahren mit Anhänger fordert Disziplin am Steuer

Fahren mit Anhänger und Wohnwagen

(PresseBox) (München, )
Mit dem Anhänger schwere Gegenstände transportieren oder mit dem Wohnwagen in den Urlaub fahren. So unterschiedlich die Intentionen bei beiden Hängervarianten auch sind: Gemeinsam haben sie, dass beim Ziehen von Lasten ganz besondere Regeln in punkto Sicherheit gelten und vom Fahrer hohe Disziplin am Steuer gefordert ist. Laut Statistischem Bundesamt sind im Jahr 2007 insgesamt knapp 1.300 Unfälle mit Anhängern und Wohnwagen in Deutschland passiert. Zur Vermeidung von Unfällen hier die wichtigsten TÜV SÜD-Tipps für sicheres Fahren mit gezogener Last:

Gut gewichtet: Hier gilt die Faustregel, dass das zulässige Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs über der des Anhängers liegen soll. Dann sind Gespannfahrer auch noch sicher unterwegs, wenn sie den Anhänger oder Wohnwagen bis zum zugelassenen Gesamtgewicht beladen haben. Weiterer Schwerpunkt: die Anhängelast. Sie ist das tatsächliche Gewicht des beladenen Anhängers, verringert um die Stützlast, mit der der Hänger auf die Kupplung des Zugwagens drückt. Sie ist also geringer als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. "Anhängelast und höchstzulässiges Gesamtgewicht also niemals verwechseln", so der Hinweis von TÜV SÜD-Experte Hans-Werner Wormer. Die Anhängelast finden Hängerfahrer in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 0.1 und im alten Fahrzeugschein unter Ziffer 28. Die Kilogramm-Angabe gilt für Anhänger mit Bremse und ist die höchste Last, die gezogen werden darf.

Letzter wichtiger Buchstabe im Lasten-Alphabet: die Stützlast. Die stimmt, wenn Zugfahrzeug und Anhänger im beladenen Zustand eine gerade Linie bilden. Zeigt die Anhängevorrichtung einen Knick nach oben oder unten, kann das Gespann leicht ins Schleudern kommen und es verlängert sich der Bremsweg. In Zahlen heißt das: Der Anhänger muss mit mindestens vier Prozent seines Gesamtgewichts und mit wenigstens 25 Kilogramm auf die Kupplung drücken. Die Stützlast darf weder den Höchstwert für die Anhängekupplung des Kraftfahrzeugs noch den für die Zugdeichsel überschreiten. Diese Limits stehen auf den Typschildern an Anhängerkupplung und Zugdeichsel. Weichen diese Angaben voneinander ab, ist stets der niedrigere Wert maßgebend.

Ganz wichtig: Die tatsächliche Stützlast, mit der der Caravan auf den Pkw drückt, ist kein fester Wert, sondern hängt davon ab, wie der Anhänger beladen ist. Stimmt die Stützlast nicht, hilft nur umladen. Schwere Gegenstände rund um die Achse lagern.

Sicher laden: Bei plötzlichen Bremsmanövern kann auch ein leichter Plastikstuhl zu einem gefährlichen Geschoss werden. Deshalb gilt für Anhänger: Alle Teile mit Sicherungsgurten festzurren und Leerräume ringsherum ausfüllen. Leichtes und kleinteiliges Ladegut muss durch Netze oder Planen gesichert werden. Beim Beladen von Hängern und Wohnwagen gilt gleichermaßen: Schwere Teile immer in Achsnähe platzieren und dafür sorgen, dass sie während der Fahrt auch dort bleiben. Auch beachten: Weil die Hinterachse des Pkw die zusätzliche Stützlast des Anhängers verkraften muss, nicht die Hinterachse des Autos zusätzlich beladen. Schwere Gegenstände hier besser vor die Hinterachse, also dicht hinter die Rückbank, stellen. Den Kofferraum in einem solchen Fall besser nur mit leichten Gegenständen beladen.

Richtig anhängen? Anhängerkupplungen gehören zu den "bauartgenehmigungspflichtigen Teilen", die ein entsprechendes nationales oder europäisches Prüfzeichen tragen müssen. Beispiele: M 1234, ein großes "E" in einem Kreis oder ein kleines "e" in einem Rechteck. Tipp zur Nachrüstung: Die Untersuchung und Änderungsabnahme in einem TÜV SÜD Service-Center bietet Sicherheit. Weiterer Hinweis der TÜV SÜD-Experten: Beim Ankuppeln Lichtkabel für die Beleuchtung des Hängers und bei gebremsten Hängern das Abreißseil nicht vergessen!

Diszipliniert fahren: Selbst für erfahrene Pkw-Fahrer ist das Lenken von Gespannen eine Herausforderung, deshalb ist eine der dringendsten Empfehlungen: Fahren Sie diszipliniert, halten Sie die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsvorschriften von 80, respektive 100 Kilometern pro Stunde ein. Passen Sie bei Seitenwind die Geschwindigkeit den Verhältnissen an. Grundsätzlich gilt: Vorausgesetzt die Zuladeregeln wurden eingehalten und der Reifendruck beim Anhänger ist korrekt, wird es nicht zum extrem gefährlichen Schlingern des Hängers kommen.

Was tun in der Notsituation? Dem Schlingern einen Anhängers geht ein Prozess voraus, den man durchaus frühzeitig wahrnehmen kann. Die Alarmlampen beim Fahrer sollten angehen, wenn der Wohnwagen leicht schlingert, obwohl es keine Lenkbewegungen gibt. Hier gilt Tempo reduzieren, dann beruhigt sich das Gespann wieder. Kritischer wird es, wenn sich die Schlingerimpulse vom Anhänger auf das Zugfahrzeug übertragen. Jetzt gilt: Lenkrad gerade halten und kurz, aber kräftig auf die Bremse treten.

Vorausschauend fahren: Fahrzeug und Anhänger haben einen deutlich längeren Bremsweg und eine geringere Beschleunigung. Das heißt als erstes: mit viel mehr Abstand unterwegs sein. Das gilt nach vorne genauso wie zur Seite: Beim Überholmanöver auch auf ausreichend Luft zum Nebenmann achten, sonst entsteht ein Sog und der Hänger gerät ins Schlingern. Auslöser dafür ist immer: Seitenwind. In einem solchen Fall gilt ebenfalls: vom Gas gehen. Für Wohnwagen im Angebot: Zusätzliche Stabilisatoren, die das Ausbrechen verhindern. Beim Fahren im Gebirge früh in niedrigere Gänge schalten. Das schont den Motor und schützt ihn vor Überhitzung. Geht's talwärts, Bremskraft des Motors in niedrigen Gängen nutzen. Das hält die Bremsen kühl und griffig. Bei großen Anhängern und Wohnwagen auch darauf achten, dass die Sicht nach hinten gewährleistet ist. Dafür gibt es besondere Rückspiegel.

Schneller unterwegs: Grundsätzlich ist für Gespanne nicht mehr als Tempo 80 drin. Wer mit Anhänger schneller fahren will, kann sich das jedoch genehmigen lassen - mit einer Tempo-100-Plakette, die es in der Kfz-Zulassungsstelle gibt. Voraussetzungen: Das Auto hat ABS und der Anhänger Bremsen, hydraulische Stoßdämpfer und Reifen, die für Tempo 120 ausgelegt und jünger als sechs Jahre alt sind. Fahrer schneller Gespanne müssen natürlich beachten: Höhere Geschwindigkeiten bringen das Anhängsel noch leichter ins Schlingern, Bremswege sind noch länger, Abstände müssen noch größer sein!

Richtig ausgebildet: Ein Fahrzeug mit Anhänger zu steuern, ist nicht einfach. Der Gesetzgeber hat daher die Auswahl der mit Standard-Führerschein zu ziehenden Anhänger streng begrenzt. Das heißt, wenn das Auto ein 1000-Kilo-Anhängsel ziehen darf, muss das für den Fahrer noch lange nicht gelten. Wer den gängigen Führerschein Klasse B besitzt, darf zwar ein Fahrzeug bis zu 3,5 Tonnen steuern, aber nicht jeden dafür zugelassenen Anhänger. 750 Kilogramm Gesamtgewicht ist die Obergrenze für den Hänger. Ist er schwerer, darf er zumindest das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Auto und Anhang zusammen dürfen nicht mehr als 3,5 Tonnen auf die Waage bringen. Ohne Probleme fährt allerdings, wer noch den alten Führerschein Klasse 3 besitzt: Er darf Anhänger bis zu 3,5 Tonnen lenken - wenn auch die restlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Weitere Informationen unter www.tuev-sued.de
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