Unter Berücksichtigung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), der 9. Produktsicherheits-verordnung und der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG mit ihren Anhängen können Hersteller gewährleisten, dass ihre Möbel mit elektrischen Teilen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und die Sicherheit der Endverbraucher gewährleistet ist.
Die Maschinenrichtlinie legt fest, dass Möbel mit elektrischen Antrieben als Maschinen gelten, wenn sie eine bestimmte Funktion ausführen, die von einem elektrischen Antriebssystem abhängt. Dies bedeutet, dass sie ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen müssen, das eine Risikobeurteilung, eine technische Dokumentation, eine Betriebsanleitung und eine CE-Kennzeichnung umfasst. Die Niederspannungsrichtlinie (Richtlinie 2014/35/EU) gilt für elektrische Betriebsmittel, die für eine Nennspannung zwischen 50 und 1.000 V Wechselstrom oder zwischen 75 und 1.500 V Gleichstrom bestimmt sind. Sie stellt sicher, dass diese Betriebsmittel die Gesundheit und Sicherheit von Personen, Haustieren und Sachgütern nicht gefährden.
Die EMV-Richtlinie (Richtlinie 2014/30/EU) gilt für Geräte, die elektromagnetische Störungen verursachen oder deren Betrieb durch solche Störungen beeinträchtigt werden kann. Sie verlangt, dass diese Geräte so konstruiert sind, dass sie die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) nicht beeinträchtigen. Die REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen in der EU. Sie verpflichtet Hersteller und Importeure, Informationen über die Eigenschaften und Risiken der von ihnen verwendeten Stoffen bereitzustellen und geeignete Maßnahmen zum sicheren Umgang mit diesen Stoffen zu ergreifen.
TÜV SÜD führt alle erforderlichen Prüfungen durch, erstellt Gutachten, Bescheinigungen und Zertifikate und unterstützt bei der Identifikation von Änderungen, die erforderlich sein könnten, um die Richtlinien und Vorschriften zu erfüllen und Produkte gemäß den gesetzlichen Anforderungen auf den Markt zu bringen. Dabei werden die relevanten Prüfmodule und ihre normativen Grundlagen berücksichtigt, darunter die mechanische Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit, die elektrische Sicherheit, die funktionale Sicherheit, die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) und die Cybersicherheit. Die Normen, die zukünftig für die Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung herangezogen werden müssen, sind unter anderem die DIN EN 60335-2-116 und die prEN 17684.
Mit Blick in die Zukunft weist TÜV SÜD auch auf die geplante EU-Maschinenverordnung hin, die die derzeitige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ersetzen wird. Die Verordnung wurde im Juli 2023 veröffentlicht und wird voraussichtlich Mitte Januar 2027 in Kraft treten. Ebenso wird die bevorstehende EU-Produktsicherheitsverordnung behandelt, die Anpassungen am geltenden Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) erfordert und im Dezember 2024 in Kraft treten wird.
„Möbel mit elektrischen Antrieben bieten zweifelsohne zahlreiche Vorteile für einen modernen Lebensstil, gleichzeitig hat die Sicherheit der Verbraucher Priorität“, sagt Michael Weber, Produktspezialist für Möbel bei TÜV SÜD. TÜV SÜD steht als anerkannte und erfahrene Prüfstelle Herstellern, Zulieferern und Inverkehrbringern zur Seite, um eine rechtskonforme Produktentwicklung und Markteinführung zu gewährleisten.