Neuerungen und Tipps für Radfahrer
Rücksicht bleibt Pflicht: Paragraph 1 der StVO bleibt auch in der Novelle unverändert: Vor- und Rücksichtnahme bleiben oberstes Gebot. Das gilt gleichermaßen für alle Verkehrsteilnehmer - gerade, wenn sie dieselbe Fahrbahn benutzen. Angepasste Geschwindigkeit, erhöhte Aufmerksamkeit und defensives Fahren, das ist Autofahrern genauso empfohlen wie Radlern. Für alle gilt: Der Stärkere nimmt Rücksicht auf den Schwächeren und lässt ihm die Vorfahrt. Radfahrer sollten das aber nicht als Freibrief zum Missachten aller Regeln nehmen.
Radweg-Regelung verändert: Was bleibt? Ein Radweg muss nur dann benutzt werden, wenn er durch blaue Verkehrszeichen mit einem Rad (Verkehrzeichen 237) oder einem Rad und Fußgängern unter- oder nebeneinander (Verkehrszeichen 240/241) angezeigt wird.
Was ist neu? Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur noch dort angeordnet werden, wo es Verkehrssicherheit oder -ablauf unbedingt erfordern. In der alten Fassung war der Bau solcher benutzungspflichtiger Fahrradwege bevorzugt worden. Fazit: Die Zahl benutzungspflichtiger Radwege wird wohl zurückgehen. Das bedeutet: mehr Radler auf der Straße.
Neu auch - Rot und Grün im Takt mit den Autos : Waren bisher die Fußgängerampeln zu beachten, wenn es keine eigenen Radler-Ampeln gibt, gelten nun die Ampeln für den Fahrverkehr. Weil die Grün-Phasen für den Fahrverkehr in der Regel länger sind als für Fußgänger, bedeutet das: mehr Vorfahrt für die Radler.
Gegen den Strom: Neu ist auch, dass es für Kommunen einfacher wird, Einbahnstraßen in die entgegen gesetzte Richtung für Radfahrer freizugeben. Sackgassenschilder dürfen ab dem 1. September mit einem Aufkleber versehen werden, der die Durchfahrtmöglichkeit für Radfahrer anzeigt.
Regeln einhalten: Um nicht sich selbst und andere in Gefahr zu bringen, sollten sich Radfahrer natürlich penibel an die Verkehrsregeln halten. Den Radweg in verkehrter Richtung befahren, bei Rot über die Fußgängerampel fahren oder mit Musik im Ohr durch die Stadt brausen - in manchen Radler-Kreisen gehört das zum (vermeintlich) "guten Ton". Dies kann jedoch kritische Situationen heraufbeschwören; und im Falle eines Falles den Versicherungsschutz verwirken. Zu den Pflichten der Pedaleure gehört es zudem, ihr Fortbewegungsmittel auf Verkehrssicherheit zu trimmen.
Passive Sicherheit: Und in puncto passive Sicherheit empfehlen sich Kleidung in Signalfarben, Radhandschuhe und ein Helm.
Tipps für Autofahrer
Rückblick ist Pflicht: Beim Rechtsabbiegen ist der Blick in Rück- und Seitenspiegel sowie zur rechten Seite (toter Winkel) Autofahrer-Pflicht, um nicht einen geradeaus fahrenden Drahtesel zu übersehen. Radfahrer wiederum sollten bedenken, dass speziell bei Lkw der tote Winkel sehr groß ausfällt und es deshalb auch bei Vorfahrt dringend geboten ist, darauf zu achten, dass der Lkw-Fahrer den Radler auch bemerkt hat.
Parken verboten: Wer am Straßenrand parkt, sollte sich vor dem Öffnen der Beifahrertür vergewissern, dass der angrenzende Radweg wirklich frei ist. Und von parkenden Wagen frei bleiben sollte der Radstreifen auf jeden Fall.
Schneller als gedacht: Beim Einfahren in eine Vorfahrtsstraße nicht nur auf passierende Autos schauen, sondern auch auf Radler aus beiden Richtungen. Und von Letzteren ist mancher viel schneller unterwegs als gedacht. Ein Schwenk in eine Einbahnstraße: Die dürfen Pedaleure nun noch öfter in beiden Richtungen benutzen - daran ist am Autosteuer ebenfalls zu denken.
Abstand ist Pflicht: Ist der Radfahrer jetzt mehr auf der Autostraße unterwegs, sollten Autofahrer beim Überholen auf jeden Fall weiter ordentlich Abstand halten. Mindestens eineinhalb Meter Sicherheitsabstand sind vorgeschrieben, wissen die Verkehrsfachleute von TÜV SÜD.
Ausnahme Rennrad: Wenn Rennradfahrer auf Tour sind, immer im Hinterkopf haben, dass sie angesichts der dünnen Reifen darauf bedacht sind, Steinen oder Schlaglöchern auszuweichen. Und beim Überholen auf der Landstraße ist auch zu bedenken, dass beispielsweise böige Seitenwinde den Sportler schnell mal um einen halben Meter in Richtung Fahrbahnmitte drängen können. Vom einzelnen Biker zur Gruppe: Sind mehr als 15 Radfahrer gemeinsam unterwegs, dürfen sie als geschlossener Verband fahren. Das heißt: Zweierreihen sind erlaubt.
Dusche überflüssig: Ob einzelner Biker oder Gruppe, ob Büroradler oder Freizeitsportler: Auf die Schmutzwasserdusche verzichten alle gerne. Deshalb bei schlechtem Wetter noch Extraabstand halten, so der Aufruf von TÜV SÜD an die Autofahrer.
Ruhe bewahren: In der Kurve oder beim Bremsen weggerutscht - so lautet die klassische Ursache von Radlerunfällen, wenn Schmutz oder Laub die Straße bedecken. Daran sollten Autofahrer denken, wenn sie Radfahrer auf der Straße überholen. Lieber den Gegenverkehr passieren lassen und den Radler mit sicherem Abstand überholen, statt eine gefährliche Situation heraufzubeschwören. Wer den Pedaleur mit energischem Hupen auf den Radweg treiben will, kann schnell einen Unfall verursachen.
Weitere Informationen rund ums Rad unter www.tuev-sued.de