„Die Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts gemäß CSRD beinhaltet eine Vielzahl detaillierter und qualifizierter Aussagen, die zukünftig berichtet und geprüft werden müssen. Dazu müssen die Daten zuverlässig erfasst, bewertet und strukturiert werden, um z.B. die Anforderungen der EU-CSRD-Richtlinie und der Prüfungsstandards (ISSA 5000) zu erfüllen“, so Michael Gschrei, Vorstand von wp.net e.V. Durch die Partnerschaft mit TÜV SÜD bietet wp.net seinen Mitgliedern und insbesondere der mittelständischen Wirtschaft bedarfsgerechte Dienstleistungen an. Die Fachkräfte von TÜV SÜD und wp.net decken das komplette Spektrum der geforderten Berichtsinhalte ab und stellen die Qualität der jeweiligen Angaben durch ihre Erfahrung als Abschlussprüfer sowie als Technischer Dienstleister vieler Unternehmen sicher.
Prüfungsengpässe vermeiden – von Erfahrung profitieren
Auch Prof. Dr. Matthias J. Rapp, Finanzvorstand der TÜV SÜD AG, sieht viel Potenzial in der Zusammenarbeit: „Die Leistungen von TÜV SÜD und wp.net ergänzen sich optimal. So kann den drohenden Kapazitätsengpässen durch die gesetzliche CSRD-Berichts- und Prüfpflicht wirksam begegnet werden. Diese droht, weil sehr viele Unternehmen zukünftig mehr CSR-Informationen berichten und prüfen lassen müssen. TÜV SÜD hat langjährige Erfahrung im Messen, Quantifizieren und Verifizieren von Nachhaltigkeitsleistungen gemäß anerkannter Regelwerke.“
Die Zusammenarbeit von wp.net und TÜV SÜD umfasst beispielsweise die Schulung von Prüfern und Berichterstellern bezüglich der vielfältigen Nachhaltigkeitskriterien und deren speziellen Anforderungen, damit diese in der Berichterstattung erfüllt werden können.
CSRD-Berichts- und Prüfpflicht besonders für mittelständische Unternehmen herausfordernd
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU wird ab dem Geschäftsjahr 2024 verpflichtend eingeführt. Zukünftig werden knapp 50.000 Unternehmen in Europa ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten umfassend berichten müssen. Was und wie zu berichten ist, schreiben verbindliche Reporting-Standards (ESRS) vor. Die CSRD sieht für diese Angaben eine Prüfpflicht vor, die für die ersten Unternehmen schon ab dem Berichtsjahr 2024 gilt. Nachhaltigkeitsinformationen müssen laut CSRD in einem separaten Abschnitt im Lagebericht – also einem gesetzlichen Bestandteil des Konzern- oder Jahresabschlusses – wiedergegeben werden. Bisher werden solche Abschlüsse ausschließlich von Wirtschaftsprüfern geprüft.
Liberalisierung des Prüfungsmarkts mit Vorteilen für Unternehmen
Laut der CSRD sollen neben den klassischen Wirtschaftsprüfern auch unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen („Independent Assurance Services Provider - IASP“), wie bspw. TÜV SÜD, Nachhaltigkeitsinformationen bewerten dürfen. Auf diese Weise soll ausdrücklich der Markt für Prüfungsdienstleister liberalisiert und damit die Qualität der Prüfung weiter verbessert und ein offenerer, stärker diversifizierter Prüfungsmarkt erreicht werden. Einige andere EU-Mitgliedstaaten haben sich schon sehr positiv dieser Option gegenüber ausgesprochen. Gleichzeitig können damit Kapazitätsengpässe hinsichtlich der Prüfungen und Prüffristen minimiert werden. Die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht ist in Arbeit. Ein erster Referentenentwurf des Gesetzes und damit eine etwaige Öffnung des Prüfmarkts für IASPs soll vom Bundesministerium für Justiz (BMJ) im Herbst publiziert werden.