Für viele Wiesn-Fans gehört die eine oder andere Maß genauso dazu wie die Lederhose oder das Dirndl. Dann ist es am besten, gleich mit einer Fahrgemeinschaft, den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Taxi zur Festwiese zu fahren. „So kommt der Konflikt zwischen Promille und Führerschein erst gar nicht auf“, sagt Thomas Wagenpfeil von TÜV SÜD Life Service. Die Hochstimmung auf dem Oktoberfest verleitet häufig dazu, die Auswirkungen der alkoholischen Getränke zu verharmlosen. Gerade das Oktoberfestbier ist hier unberechenbar. „Es ist meist hochprozentiger als normales Bier. Kommt noch Schnaps hinzu, wird der Alkoholgehalt leicht unterschätzt. So kommt die Fahrtüchtigkeit schneller abhanden, als gedacht“, so Wagenpfeil. Ein weiterer verstärkender Faktor, der gerade nach langen Wiesn-Nächten hinzukommt, ist die Müdigkeit. Sie setzt neben dem Alkohol das Wahrnehmungs- und das Reaktionsvermögen zusätzlich herab. Doch durch den Alkoholgenuss wird die Müdigkeit leicht verdrängt.
Restalkohol kann nicht durch Hausmittel reduziert werden
Katerstimmung am nächsten Morgen? Viele lindern diese mit Kopfschmerztabletten, Kaffee oder einer kalten Dusche. „Auch wenn diese Mittel aufmuntern, die Blutalkoholkonzentration wird nicht reduziert“, betont TÜV SÜD-Experte Wagenpfeil. Wer noch spät in der Nacht Alkohol getrunken hat, kann am nächsten Vormittag immer noch zu viele Promille haben. Außerdem: Wer mit Restalkohol einen Unfall verursacht, riskiert neben strafrechtlichen Folgen auch seinen Versicherungsschutz.
Zur Verdeutlichung zwei Rechenbeispiele*
Ein 80 Kilo schwerer Mann, der nach normaler Mahlzeit zwischen 20 Uhr abends und zwei Uhr morgens sieben halbe Liter Bier trinkt, kommt auf knapp 1,5 Promille. Am nächsten Morgen um acht Uhr sind das trotz Alkoholabbau noch mehr als 0,5 Promille – und deutlich zu viel zum Autofahren.
Eine 50 Kilo leichte Frau hat innerhalb von fünf Stunden einen Liter Sekt getrunken und geht um drei Uhr morgens mit gut einem Promille schlafen. Beim Aufwachen um acht Uhr morgens sind davon ebenfalls noch mindestens 0,5 Promille übrig.
Würden sich beide kurz nach dem Aufwachen ins Auto setzen und einen Verkehrsunfall verursachen, hätte das böse Folgen: bereits ab 0,3 Promille wird ein solcher Unfall als alkoholbedingte Verkehrsstraftat gewertet.
* hier wurden nur die wichtigsten Einflussfaktoren wie Gewicht und Geschlecht berücksichtigt. Daneben hat zum Beispiel auch der Mageninhalt Auswirkungen auf den tatsächlichen Alkoholaufbau und den Abbauprozess.
Weitere Informationen zum Thema Alkohol am Steuer und Hilfen bei Führerscheinproblemen gibt es bei der TÜV SÜD Life Service GmbH unter www.tuev-sued.de/mpi.