„Recht auf Vergessen werden“, mehr Transparenz und härtere Sanktionen
„Verarbeitung“ beinhaltet das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen personenbezogener Daten. Insgesamt 16 Änderungen sind es, die Unternehmen nun schnell umsetzen müssen, um nicht Gefahr zu laufen, massiv erhöhte Bußgelder (bis zu 20 Millionen Euro) zahlen zu müssen.
Neben den erhöhten Bußgeldern beziehen die Änderungen unter anderem das „Recht auf Vergessen werden“ mit ein: Die betroffene Person hat das Recht, das Löschen aller sie betreffenden Daten durch das Unternehmen zu fordern, wenn die konkreten zu liefernden Gründe für die Datenspeicherung entfallen. Gleichzeitig muss das verarbeitende Unternehmen die Daten ohnehin aktiv löschen, wenn der konkrete Grund entfällt.
Dieser konkrete Zweck muss der betroffenen Person außerdem bei jeder Datenerhebung genau und eindeutig formuliert mitgeteilt werden, zudem kann sie jederzeit Auskunft über alle gespeicherten Daten verlangen. Für Unternehmen bedeutet das auf den ersten Blick einen gesteigerten Aufwand und eine etwas unübersichtliche Lage.
TWINSOFT und LogRhythm sind die Lösung
Möglichkeiten, sich einen besseren Überblick zu verschaffen, den neuen Verordnungen zu entsprechen und somit Beschwerden und gegebenenfalls Bußgelder zu verhindern, bietet unter anderem die SIEM-Lösung LogRhythm. LogRhythm hilft, Datenlecks zu erkennen und zu vermeiden und schützt die IT-Infrastruktur des jeweiligen Unternehmens vor Zugriffen von außerhalb. Das Tool kann leicht und flexibel in die bestehende Struktur angebunden werden, „lernt“ dabei intelligent vom System und erkennt somit Anomalien und Eindringlinge.
Die hinsichtlich der DSGVO bestens geschulten TWINSOFT-Mitarbeiter beraten Interessenten gerne darüber, wie mithilfe von LogRhythm sichergestellt werden kann, dass sämtliche Verordnungen erfüllt werden und die unternehmenskritische Infrastruktur bestens geschützt ist.