Seit ihrer Erstveröffentlichung im März 2003 definiert die Anwender-Norm DIN 14676 verbindliche Regeln für Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung. Sie ergänzt damit die DIN-Norm DIN 14675, die den fachgerechten Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen regelt.
Mit Ausgabedatum September 2023 erschien nun eine überarbeitete Fassung den DIN 14676-1. Die neue DIN 14676-1:2023-09 umfasst Änderungen im Bereich der Anforderungen an die Installation von Rauchwarnmeldern in Fluren mit Unterzügen. Als unter Decken montierte Lastenträger können Unterzüge den Luftstrom unterbrechen und so dazu führen, dass sich der an der Decke sammelnde Rauch nicht gleichmäßig verteilt und einzelne, zentral installierte Rauchwarnmelder nicht oder erst mit Verzögerung erreicht und damit seine optimale Funktion einschränkt. Aus diesem Grund gelten spezifische Regelungen, zum Beispiel hinsichtlich erforderlicher Abstände zu Unterzügen, die bei der Planung und Installation von Rauchwarnmeldern eingehalten werden müssen. In diesem Bereich enthält die aktuelle Neufassung der DIN 14676-1 veränderte Auflagen, die zukünftig von Verantwortlichen zu beachten sind.
Als langjährig erfahrenes Beratungsunternehmen und Anbieter von Schulungs- und Zertifizierungsmaßnahmen für Brandschutz und Sicherheit bietet UDS Beratung ein umfassendes Kursangebot zu Brandmeldesystemen (BMS), Brandmeldetechnik (BMT) sowie Grundlagen und Normen für Techniker und Fachkräfte für Brandmeldeanlagen (BMA).