Hohe sicherheitstechnische Anforderungen im Smart Home
Im Smart Home werden Geräte, wie zum Beispiel Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, Heizung, Klima und Lüftung, elektrisch betriebene Türen, Tore und Fensteröffnungen sowie sicherheitstechnische Installationen miteinander vernetzt und können ferngesteuert werden. Sicherheitsanwendungen im Smart Home können beispielsweise zur visuellen Dokumentation (Videoaufzeichnung) bzw. Kommunikation in Gefahrensituationen genutzt werden.
An der Vernetzung beteiligt sind verschiedene Gewerke; oft werden Endgeräte wie Smartphone oder Tablet über das Internet mit Anwendungssoftware in Form von Apps verbunden. Deshalb findet die neue Vornorm auch dann Anwendung. Darüber hinaus wurden die Gefahren berücksichtigt, die entstehen können, wenn die Anlage unbemerkt ausfällt. In diesem Fall ist auf die funktionelle Sicherheit, insbesondere die Überwachung der drahtlosen Übertragungswege, zu achten.
Anforderungen an Fachfirmen
Die DIN VDE V 0826-1 fordert in Abschnitt 5.1, dass die Anforderungen der DIN EN 16763 „Brandsicherheitsanlagen & Sicherheitsanlagen“ in Verbindung mit dieser Vornorm für jede Bearbeitungsphase nachweislich von den Beschäftigten sowie auch für die Fachfirmen erfüllt werden müssen.
Schulung und Weiterbildung
Aktuelle Informationen zur neuen DIN VDE V 0826-1 vermittelt die von der UDS-Beratung angebotene 2-tägige Seminarreihe „DIN EN 16763 Brandschutz- und Sicherheitstechnik“, welche sich insbesondere mit den Schwerpunkten Einbruchmeldeanlagen, Smart Home sowie der Umsetzung der DSGVO für Video- und Zutrittskontrollanlagen beschäftigt. Weitere Auffrischungsschulungen wie z. B. „Neues zu Brandmelde- und Alarmierungsanlagen“ informieren verantwortliche Personen, Fachkräfte, Fachplaner und Facherrichter tiefergehend.
Weiterführende Informationen zur Vornorm „Gefahrenwarnanlagen (GWA) sowie Sicherheitstechnik in Smart Home-Anwendungen für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung - Planung, Einbau, Betrieb, Instandhaltung, Geräte- und Systemanforderungen“ unter www.uds-beratung.de