Neue Richtlinien bei besonderem Personenrisiko
Die neue DIN VDE V 0826-2 trägt den Gefahren in „Bauten mit besonderem Personenrisiko“ Rechnung. Um Brände frühzeitig zu entdecken und Personen so zu warnen, dass sie bei Rauch und Feuer angemessen reagieren und evtl. evakuieren können, wird eine Warnanlagenkonfiguration mit EN-54-Komponenten beschrieben. Warnmeldungen müssen die zuständigen Personen so früh wie möglich erreichen. Nach der hausinternen, örtlichen Anzeige einer Warnmeldung greifen die festgelegten organisatorischen Maßnahmen für eine weitere Alarmierung oder Evakuierung.
In der Norm heißt es: „ Die dauerhafte Betriebssicherheit kann nur durch die Verwendung von Produkten der Normenreihe DIN EN 54 gewährleistet werden.“ Mit entsprechenden Komponenten aufgebaute Brandwarnanlagen werden den bauaufsichtlichen Anforderungen gerecht und sind geeignet, frühzeitig und automatisch vor Bränden zu warnen. Dabei müssen die Brandwarnanlagen durch Fachfirmen geplant, installiert und instand gehalten werden. In Abhängigkeit von den räumlichen Gegebenheiten kommen Rauch- oder Wärmemelder zum Einsatz.
Schulungsangebote zu aktuellen Normen und Vorschriften im Brandschutz
Die UDS Beratung GmbH bietet Normen- und Auffrischungsschulungen und hilft so, bei den sich stetig ändernden Vorschriften den Überblick zu behalten. Da die Referenten der UDS Beratung teilweise in den Normenausschüssen arbeiten, ist sichergestellt, dass nur aktuelle, hochwertige und praxisnahe Informationen vermittelt werden.