Statisch, dynamisch, adaptiv – die drei Formen der Fluchtweglenkung
Fluchtwege sind für die Selbstrettung im Falle einer Gebäudeevakuierung unverzichtbar. Mit den technischen Mitteln der Fluchtweglenkung werden sie so gekennzeichnet, dass auch Ortsunkundige, selbst unter erschwerten Bedingungen, den sichersten und nach Möglichkeit kürzesten Weg ins Freie finden. Die klassische statische Fluchtweglenkung nutzt vorwiegend optische Leitsysteme, die im Brandfall eine Orientierung ermöglichen. Dabei soll vor allen Dingen ein im Brandfall möglicher Stromausfall berücksichtigt werden. Ausschilderung in Kombination mit Not- und Sicherheitsbeleuchtung kennzeichnet Fluchtwege und macht sie auf Dauer begehbar. Dabei handelt es sich um einmal festgelegte und damit nicht spontan veränderbare Wege, die auch dann ausgewiesen bleiben, wenn sie tatsächlich nicht nutzbar sind.
Die dynamische Fluchtweglenkung geht hier einen entscheidenden Schritt weiter: Zusätzlich zur Kennzeichnung sicherer Fluchtwege, zum Beispiel durch Rettungszeichenleuchten, können unsichere Fluchtwege im Evakuierungsfall sichtbar gesperrt werden. Dies geschieht jedoch nur einmalig, beim Erkennen der Gefahr.
Die adaptive Fluchtweglenkung repräsentiert die intelligente und damit modernste und sicherste Form der Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen. Auch bei ihr werden Fluchtwege gesperrt, wenn diese im Brandfall unsicher sind. Im Gegensatz zur dynamischen Fluchtweglenkungen können diese Sperrungen jedoch wieder aufgehoben werden, wenn die Gefahr nicht mehr besteht. Eine solche Anpassung ist bei der adaptiven Fluchtweglenkung auch wiederholt möglich.
DIN 14036:2023-12 regelt dynamische und adaptive Fluchtweglenkung
Die neuen technischen und technologischen Möglichkeiten zur Realisierung einer dynamischen oder adaptiven Fluchtweglenkung stellen Planer und Errichter vor große Herausforderungen. Insbesondere in Fragen der Rechtssicherheit erfordern die veränderten Bedingungen konkrete Regelungen, auf die sich Verantwortliche stützen können. Mit der neuen DIN 14036:2023-12 wurde ein solches formales Regelwerk für die Planung und Umsetzung von richtungsvariablen Konzepten geschaffen.
Bis Ende 2023 soll die neue DIN 14036 als Vollnorm in Kraft treten. Im Anschluss wird sie zukünftig Planung, Projektierung, Montage und Installation, Inbetriebsetzung, Abnahme, Betrieb und Instandhaltung sowie die Änderung, Erweiterung oder Modernisierung bestehender Anlagen zur Fluchtweglenkung präzise regeln.
Als langjährig erfahrener Anbieter von Schulungen zu vielfältigen Themenkomplexen aus Brandschutz und Sicherheit bietet UDS Beratung Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen wie die Schulung mit Prüfung über die „Sachkunde für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen“ und vermittelt Fach- und Sachkenntnisse zu grundlegenden Aspekten des Brandschutzes. Dabei widmet sich das aktuelle Schulungsangebot auch dem Bereich der dynamischen und adaptiven Fluchtweglenkung und informiert umfassend zu den neuen Regelungen der DIN 14036:2023-12.