„Die richtige Interpretation von Brandschutzvorschriften wie Leitungsanlagenrichtlinien kann hohe Kosten und Aufwand sparen“, weiß Jörg Müller, Geschäftsführer der UDS Beratung GmbH. In erster Linie aber entscheidet sie im Notfall über Leben und Tod. In § 14 besagt die Musterbauordnung zum Brandschutz: „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“ Auch Leitungen müssen bei so einer Planung berücksichtigt werden, vor allem für Flucht- und Rettungswege sowie die zugehörenden Sicherheitsschleusen und Vorräume.
Das UDS-Seminar „Planung sicherheitstechnischer Anlagen“ hilft Ingenieur- und Planungsbüros aus den Bereichen Elektrotechnik und Brandschutz, geltende Vorschriften im Baurecht richtig anzuwenden. Die Schulung schließt die Lücke zwischen Theorie und Praxis. Es wird besprochen, wo es Abweichungsmöglichkeiten von technischen Baubestimmungen und von den Bauarten und Bauprodukten mit nationalen Verwendungsmöglichkeiten gibt. Fragen zur richtlinienkonformen und sinnvollen Planung sicherheitstechnischer Anlagen werden umfassend beantwortet; umfangreiche Praxisempfehlungen und Lösungsvorschläge runden die theoretischen Inhalte ab.
UDS-Schulungstermine:
04.05.2021, Berlin
19.10.2021, Fulda
09.11.2021, Berlin
Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung. Bei den Ingenieurkammern können entsprechend Fort- und Weiterbildungspunkte beantragt werden.
Weiterführende Informationen unter https://www.uds-beratung.de/elt-brandschutz-in-der-elektro-und-sicherheitstechnik/