Tatsächlich ist es oft so, dass man als Werkstatt schnell als Auftragsverarbeiter von Daten den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung unterliegt. So werden beispielsweise Leistungen des Scannings, der Archivierung, der Aktenvernichtung o. ä. angeboten, bei denen dann personenbezogene Daten der Auftraggeber eingesehen bzw. verarbeitet werden. Durch eine solche Auftragsverarbeitung ergeben sich dann Anforderungen aus der Datenschutz-Grundverordnung. Neben entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen verlangen die Auftraggeber oftmals Nachweise über die Einhaltung des Datenschutzes oder wollen alternativ ein Vor-Ort-Audit durchführen. Dies kann intern durchaus Aufwände produzieren.
Aber auch weitere Dienstleister – wie beispielsweise IT-Dienstleister, die die Scanning-Software bei der entsprechenden Dienstleistung bereitstellen und warten – müssen betrachtet werden. Denn der Auftraggeber der Werkstatt wird verlangen, dass auch diese Sub-Dienstleister datenschutzkonform arbeiten, was sie gegenüber den Werkstätten nachweisen sollten.
Tim Hoffmann wird bei seinem Fachvortrag Antworten auf die Fragestellungen Welche Anforderungen sind legitim und welche überzogen? Worauf sollte man sich als Werkstatt vorbereiten? Wie schafft man es, aus einer gesetzlichen Pflicht eine werbliche Kür zu machen? geben. „Der Datenschutz bietet für Werkstätten Chancen, um Unterscheidungsmerkmale gegenüber dem Wettbewerber für Kunden zu entwickeln“, ist sich der UIMC-Datenschutzfachmann sicher. Tim Hoffmann betreut diverse Werkstätten im Rahmen der externen Datenschutzbeauftragung. Daher kann der Referent aus einem reichhaltigen Erfahrungsschatz berichten und viele Praxisbeispiele einbringen.
Im Fachvortrag beabsichtigt Tim Hoffmann an verschiedenen und konkreten Praxisbeispielen nicht nur Anforderungen, sondern vor allem pragmatische Lösungen aufzuzeigen. Nach dem Vortrag können konkrete Fragen entweder im Auditorium von Raum Zürich (NCC West) gestellt oder ausführlich auf Stand 524 (Halle 12.0) diskutiert werden. „Auf einen solchen Austausch freue ich mich fast am meisten,“ so Tim Hoffmann weiter.
Die Werkstätten:Messe findet in diesem Jahr vom 19. bis 22. April 2023 in Nürnberg statt. Auf dieser Messe zeigen die Werkstätten für Menschen mit Behinderung ihre Leistungsfähigkeit und Qualität. Ein Ziel der Messe ist es, die öffentliche Wahrnehmung dieses Potenzials zu stärken. Seit 1991 gibt es die Messe, die gerade auch Themenfelder mit Berührungspunkten zu den Werkstätten – beispielsweise den Datenschutz - thematisiert. Die UIMC ist eine mittelständische Unternehmensberatung, die sich auf Datenschutz spezialisiert hat.