Was brachte das Jahr 2023 für Entwicklungen, Ereignisse und Termine? Mit einigen Blitzlichtern frischen wir die Erinnerungen daran wieder auf.
Blitzlicht 1: Im Jahr 2023 feierte die Datenschutzgrundverordnung ihren 5. Geburtstag. Sie bildet die eigentliche Zeitenwende im europäischen Datenschutz. Sie bedeutet ein hohes Veränderungspotential für Unternehmen, Behörden, Institutionen, aber auch Privatpersonen. Dennoch finden bis heute die Stärkung elementarer Datenschutzrechte, wie das „Recht auf Vergessen“ oder der Umgang mit der Datenverarbeitung, zu wenig Beachtung. UIMC-Einschätzung: Der Schutz von sensiblen persönlichen oder unternehmerischen Daten gewinnt weiter an Bedeutung. Tatsächlich gefährdet eine digitale Welt ohne Datenschutz die Grundlagen von Freiheit und Demokratie.
Blitzlicht 2: Die KI-Revolution ist in vollem Gange. Im Jahr 2023 ist das mit dem Textverarbeitungstool ChatGPT und dem Bildverarbeitungstool DALL-E-2 für alle sichtbar und erlebbar geworden. Dieser technologische Quantensprung wird gravierende Auswirkungen auf den Datenschutz und die Informationssicherheit haben. UIMC-Prognose: Das Thema gewinnt rasant an Fahrt. Es sollten frühzeitig Entscheidungen in Politik und Unternehmen getroffen werden.
Blitzlicht 3: Cybercrime wird zu einer immer größeren Gefahr. Die jüngste Cyberattacke auf den Dienstleister Südwestfalen-IT (SIT) zeigt es. Über 70 Kommunen in Westfalen sind seit fast zwei Monaten nicht handlungsfähig. Mit großen Auswirkungen: Kein Personalausweis kann ausgestellt, kein Wohnortwechsel im Zentralregister vorgenommen und die kommunalen Grundsteuern nicht eingezogen werden. Nun übertrage man dieses Szenario auf Unternehmen, welches nicht mehr produzieren kann. Das Jahr 2023 verzeichnete eine hohe Anzahl von Cyberattacken auf Unternehmen und Behörden. Die Frage ist nicht „ob“, sondern „wann“ man Opfer von Cyberkriminalität wird. UIMC-Empfehlungen: 1. Eigene Belegschaft sensibilisieren, 2. IT technisch bestmöglich ausstatten und 3. einen Notfallplan haben, mit dem ein sehr schnelles Agieren möglich ist.
Blitzlicht 4: Das Hinweisgeberschutzgesetz ist seit Juli 2023 in Kraft. Durch das Gesetz sind sog. „Whistleblower“ vor Repressalien geschützt, wenn sie Verstöße beispielsweise in den Bereichen Korruption, Umweltsünden oder Veruntreuung von Geldern melden. Seit dem 17. Dezember müssen alle Unternehmen und Organisationen ab 50 Beschäftigte solche Hinweisgebersysteme installieren und betreiben.
Blitzlicht 5 (in eigener Sache): Die UIMC-Gruppe darf in dieser turbulenten Zeit zufrieden auf das Jahr 2023 zurückblicken. „Der Wachstumspfad konnte fortgesetzt werden, obwohl der Fachkräftemangel für Stockungen sorgt. Wir bedanken uns bei allen, die in 2023 mit uns zusammengearbeitet haben, für ihr Vertrauen und freuen uns auf eine Fortsetzung in 2024“, resümiert UIMC-Geschäftsführer Dr. Jörn Voßbein. UIMC-Wünsche für 2024: Mehr Fachkräfte, langfristige Rechtssicherheit und ein friedlicheres Miteinander.
Das gesamte UIMC-Team wünscht eine schöne Weihnachtszeit und alles erdenklich Gute für das Jahr 2024!