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KI: „Wir brauchen ein datenschutzrechtliches Bewusstsein.“

UIMC: DSGVO gilt auch bei Künstlicher Intelligenz

(PresseBox) (Wuppertal, )
Das Megathema Künstliche Intelligenz ist seit Monaten in den Schlagzeilen. Steigende Aktienkurse bei KI-Unternehmen und Aussagen wie „Im Jahr 2035 wird kein Job mehr ohne KI auskommen“ von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sind Ausdruck des Hypes. Nach der Goldgräberstimmung um das Textverarbeitungstool ChatGPT und das Bildverarbeitungstool DALL-E-2 wird nun weit rationaler diskutiert. Ein Ausdruck für den veränderten Diskurs war die Anfang November in London von EU-Ländern und 20 weiteren Staaten verabschiedete gemeinsame Erklärung für mehr KI-Sicherheit. Auch der Datenschutz wird in einem Spannungsfeld mit der Künstlichen Intelligenz gesehen. „Der Einsatz von KI in Unternehmen wird zunehmen, um Effizienz und Effektivität zu steigern sowie den Fachkräftemangel auszugleichen. Allerdings sind beim Einsatz von KI auch stets die Regeln des Datenschutzes zu berücksichtigen. Der Einsatz von KI sollte deshalb ganzheitlich angegangen werden, um nachhaltige Lösungen zu finden“, erklärt Datenschutzfachmann Dr. Jörn Voßbein zur aktuellen Diskussion. Was sollten Unternehmen beachten und wird KI wirklich eine derartige Erfolgsstory wie das Auto oder das Internet?

BWL-Professor Dr. Tobias Kollmann von der Uni Duisburg-Essen gibt beim Blick in die Zukunft eine klare Antwort: „In den kommenden Jahren wird die Künstliche Intelligenz ihren Siegeszug erst richtig antreten. Warum? Weil nach Big Data die Big Intelligence zur Auswertung der Datenflut kommen muss! Nur KI-Systeme können Unternehmen helfen, aus der Fülle mehr oder weniger strukturierter Datenmengen die Markttrends und Geschäftspotenziale herauszufiltern, die im Mittelpunkt des Digital Business stehen werden.“ Die skizzierte Datenverarbeitung bedeutet immer auch Datenschutz.

Neben den großen Themen wie Big Intelligence gibt es aber auch „kleinere Einsatzszenarien“, die großen Nutzen bringen können. Hierzu gehören beispielsweise die Erstellung von Produkt-, Presse- und Website-Texten, die Zusammenfassung/Protokollierung von Personal- oder Vertriebs-Gesprächen oder die Erstellung von Prozess-Automatisierungen. Diese Funktionen können den Büroalltag effizienter gestalten und gerade bei Fachkräftemangel das Personal von solchen Aufgaben entlasten. Doch immer wenn personenbezogene Daten oder anderen kritische Informationen betroffen sind, sind neben der Informationssicherheit auch der Datenschutz zu betrachten.

Wer nun Systeme mit künstlicher Intelligenz nutzen möchte, muss aufmerksam sein, schließlich werden demnächst (wenn nicht schon geschehen) solche KI-Funktionen auch von bekannten und etablierten Software-Herstellern wie Microsoft, Apple oder Google für Unternehmen als integrierte Lösungen angeboten. Wird die KI mit Personaldaten „versorgt“, findet natürlich die DSGVO Anwendung. Dementsprechend sind Themenfelder wie Sicherstellung von Betroffenenrechten, die Verantwortlichkeit und Auftragsverarbeitung und die in der DSGVO niedergelegten Grundsätze wie das Transparenzgebot zu berücksichtigen. Kurz: Der Einsatz von KI setzt zwingend die Beachtung der Datenschutzregeln voraus. Aber auch eine Risikobewertung bei dem Einsatz von KI mit kritischen Unternehmensdaten ist immens wichtig.

Die KI steckt noch in den Kinderschuhen, wird aber schneller erwachsen werden, als möglicherweise Gesetzgeber dies gesetztechnisch begleiten können. Oder anders gesagt: Die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen wird nachlaufend zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz erfolgen. Bereits heute sind aber die datenschutzrechtlichen Herausforderungen beim Einsatz von KI-Systemen enorm. Ergebnis? Die unsichere und unklare Rechtssetzung sowie die bereits vorhandenen Datenschutzregeln führen bei Unternehmen zu einer hohen Unsicherheit, wenn es um den Einsatz von KI geht.

Umso wichtiger wird die Rolle von Datenschutz- und Rechtsexperten für Betriebe, die die Potenziale von KI dauerhaft und rechtskonform nutzen wollen. „Für den Einsatz von KI ist ein datenschutzrechtliches Bewusstsein in Unternehmen erforderlich, um die immensen Vorteile nutzbar zu machen, aber dennoch Haftungsrisiken durch Normverstöße zu verhindern“, bringt es UIMC-Geschäftsführer Dr. Jörn Voßbein auf den Punkt.

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Die UIMC ist eine gesellschaftergeführte mittelständische Unternehmensberatung mit den Kerngebieten Datenschutz und Informationssicherheit; im Datenschutz gehören wir zu den marktführenden Beraterhäusern. Wir bieten als Vollsortimenter sämtliche Unterstützungsmöglichkeiten der Analyse, Beratung, Umsetzung und Schulung/Sensibilisierung bis hin zum Komplett-Outsourcing des Beauftragten an.

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