Da die örtliche Bauordnung das Brandschutzkonzept unterschiedlicher Gebäudetypen regelt, kommen viele Planer, Projektierer und Bau- und Projektleiter nicht an der Brandmeldeanlage vorbei. Die Installation einer Brandmeldeanlage (BMA) dient zur Entdeckung eines Brandes während der Entstehungsphase, um mögliche Schäden zu verringern. In herkömmlichen Wohngebäuden sind die Brandmelder nicht an eine Brandmeldezentrale gekoppelt. In Sonderbauten, wie Krankenhäusern, Hochhäusern, Fabrikgebäuden, Parkhäusern, Schulen, Beherbergunsstätten mit über 60 Betten und Versammlungs-, sowie Verkaufsräumen gelten baurechtliche Vorschriften. Solange kein Brandherd entsteht, bleibt eine fehlende Zertifizierung unbeachtet. Im Falle eines Schadens zahlt die Versicherung nicht, wenn die beauftragten Unternehmen keine Zertifizierung nach DIN 14675 vorweisen können. Dies kann schwerwiegende Probleme nach sich ziehen, denn seit dem Jahr 2003 ist die Zertifizierung nach DIN 14675 Pflicht.
Damit die automatische Alarmierung reibungslos funktioniert, steuert und überwacht die Brandmeldezentrale (BMZ) alle miteinander verbundenen Sensoren, Leuchtdioden, akustische Elemente und Brandmelder. Die Anordnung, Anzahl und Art der benötigten Brandmelder ist der örtlichen Bauverordnung zu entnehmen. Die Brandmeldezentrale hat eine zentrale Steuerungs- und Kontrollfunktion und wertet die empfangenen Daten der integrierten Schlüsselelemente aus. Die BMZ erkennt Brandherde, sowie Störfelder innerhalb der Brandmeldetechnik. Im Ernstfall alarmiert die BMZ die Feuerwehr, denn die Brandmeldezentrale wurde zuvor von der örtlichen Feuerwehr aufgeschaltet. Zur raschen Lokalisierung des Brandherdes durch die Feuerwehr sind Komponenten, wie z.B. das Feuerwehrbedienfeld (FBF), ein Feuerwehranzeigentableau (FAT), Feuerwehr-Informations- und Bediensystem (FIBS) einzubauen. Entrauchungsanlagen, Lüftungsanlagen und Löschanlagen werden durch die BMZ aktiviert.
Die integrierten Hitzemelder sind ebenso essenzielle Bestandteile einer Brandmeldeanlage, denn sie erkennen steigende Temperaturen im Gebäude. Besonders geeignet ist der Einbau von Hitzemeldern in rauchigen oder staubigen Umgebungen. Manuelle Alarmierungseinrichtungen, wie z.B. Handfeuermelder erhöhen die Sicherheit zusätzlich. Betroffene können den Alarm manuell betätigen, sollte die frühzeitige Erkennung eines Brandes nicht automatisch erfolgen. Akustische und visuelle Alarmierungssysteme ergänzen die Brandmeldeanlage. Durch die Integration einer akustischen oder visuellen Alarmwiedergabe, wie z.B. durch Sirenen oder Blitzlichter, ist die rechtzeitige Warnung aller Betroffenen garantiert. Wer die Brandmeldeanlage mit einer Sprachalarmanlage koppelt, kann durch eine Aufnahme, gezielte Anweisungen für Flucht- und Rettungswege liefern. Wer Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) miteinander verbinden möchte, der sollte die separate Zertifizierung nach DIN 14675 für SAA nachweisen können. Weitere, unverzichtbare Elemente sind Batterien, Netzgleichrichter oder Generatoren für die Gewährleistung der Notstromversorgung.
Die regelmäßige Begehung einer BMA ist nach DIN VDE 0833-1 viermal im Jahr vorzunehmen. Durch Überprüfungen, Tests und Wartungen ist sicherzustellen, dass das System im Notfall zuverlässig reagiert. Jeder Betrieb muss eine verantwortliche Person für die BMA ernennen. Es werden mittelfristig zwei verantwortliche Personen empfohlen. Somit wird sichergestellt, dass im Urlaub oder im Krankheitsfall eine Vertretung im Unternehmen tätig ist. Wer sich zur verantwortlichen Person für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 zertifizieren lassen will, der kann das Schulungsangebot der Unternehmensberatung Wenzel wahrnehmen. Somit steht einer erfolgreichen Zertifizierungsprüfung, die durch externe Zertifizierungsgesellschaften vorgenommen wird, nichts mehr im Wege.