Die Vollstreckungshilfe von EU-Geldsanktionen hat sich in den letzten Jahren als wirksames Rechtsinstrument zur grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung erwiesen. Es stellt sicher, dass Geldstrafen und Geldbußen auch dann vollstreckt werden können, wenn der Betroffene nicht oder nicht mehr in dem Land lebt, in dem die Sanktion verhängt wurde.
Das Fachverfahren VEGAS trägt durch den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Aktenführung dazu bei, die Bearbeitung von jährlich über 10.000 Vollstreckungshilfeersuchen zu vereinfachen, zu beschleunigen und die am Vollstreckungshilfeverkehr beteiligten Behörden, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Das komplexe System muss sehr hohen Verfügbarkeits- und Sicherheitsanforderungen genügen.