- Große Zustimmung zu allen Tagesordnungspunkten
- Aufsichtsrat wiedergewählt
- Dividende konstant bei EUR 0,40 je Aktie
Im Rahmen der Vorstandspräsentation erläuterte USU-Vorstand Dr. Benjamin Strehl anhand von Kundenbeispielen und Analystenbewertungen, dass die Gesellschaft mit ihrem Gesamtportfolio für die Digitalisierung von IT- und Kundenservices in wichtigen Zukunftsmärkten hervorragend positioniert sei. Das Zahlenwerk für 2020 präsentierte CEO Bernhard Oberschmidt und zeigte anhand der wichtigen finanziellen Kennzahlen die nachhaltig positive Geschäftsentwicklung der USU-Gruppe sowie die Solidität der Bilanz. Ungeachtet der Covid-19-Pandemie konnte USU erstmals einen Umsatz deutlich über der 100 Mio. Euro-Schwelle erwirtschaften und plant auch für 2021 weiteres Wachstum, zumal auch die Entwicklung im ersten Quartal 2021 positiv verlief. Der Vorstand kündigte daher die Fortsetzung der aktionärsfreundlichen Dividendenpolitik an.
Die Anteilseigner stimmten dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu, für 2020 eine Dividende von EUR 0,40 pro Aktie auszuschütten. Mit großer Mehrheit beschlossen die Aktionäre die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020. Ferner wurde die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft aus Stuttgart zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte bzw. Finanzinformationen bestimmt. Die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrates, Gabriele Walker-Rudolf, Partnerin der Drees & Sommer SE, Erwin Staudt, selbstständiger Unternehmerberater, sowie Udo Strehl, Geschäftsführender Gesellschafter der AUSUM GmbH, wurden für eine neue Amtsperiode wiedergewählt. Vorsitzender des Aufsichtsrates bleibt Udo Strehl. Außerdem billigten die Aktionäre das vom Aufsichtsrat gemäß §120a AktG beschlossene neue Vergütungssystem für den Vorstand. Des Weiteren bestätigten sie die Vergütung und das Vergütungssystem der Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft.