Der Ergebnisabführungsvertrag soll für die Dauer von mindestens fünf Jahren rückwirkend zum Beginn des laufenden Geschäftsjahres 2012/13 der Aspera GmbH, dem 1. April 2012, abgeschlossen werden und bedarf zu seiner Wirksamkeit noch der Zustimmung der Hauptversammlung der USU Software AG, welche am 18. Juli 2012 in Ludwigsburg stattfinden wird.
Der Vertrag beinhaltet die Verpflichtung der Aspera GmbH, ihren ganzen nach den Bilanzvorschriften des HGB ermittelten Gewinn an die USU Software AG abzuführen. Gleichzeitig verpflichtet sich die USU Software AG zum Ausgleich jedes während der Vertragsdauer entstehenden etwaigen Jahresfehlbetrages von Aspera, der sich nicht durch Entnahme aus während der Dauer des Vertrages gebildeten Rücklagen ausgleichen lässt.