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"Veranstaltungs-TÜV" plant und prüft alle Eventualitäten

Erstmalig ermöglicht SGS-TÜV-zertifizierte Verfahrensweise eine methodisch-strukturierte Beachtung von über 110 Regelwerken bei Veranstaltungen

(PresseBox) (Donauwörth, )
Nach dem tragischen Unglück auf der Loveparade 2010 in Duisburg sind den Medien immer häufiger Unglücksfälle auf Veranstaltungen zu entnehmen.

Die Genehmigungsbehörden richten seitdem Ihr Augenmerk noch stärker auf die ganzheitliche und richtige Planung und Konzeption um weitere Unglücksfälle so gut wie nur möglich zu verhindern.

Politik, Wirtschaft und Medien forderten in der vergangenen Zeit immer wieder eine Art "Veranstaltungs-TÜV", also externe und neutrale Fachleute welche die Sicherheit vorab nach geltendem Recht und Stand der Technik sachlich und frei von politischer Einflussnahme prüfen und entweder bestätigen sollen oder eben die "rote Karte" ziehen, um eine offensichtliche Gefährdung für die Besucher zu verhindern.

Diese Umsetzung würde auch den steigenden Besucheranforderungen gerecht werden, die einen immer höheren Wert auf Sicherheit und reibungslosen Ablauf legen. Sparmaßnahmen bei der Sicherheit, aus denen häufig Probleme im Ablauf entstehen, werden heutzutage in Windeseile via Handy und mobilem Internet publik.

Bereits seit 2007 wird von den Technischen Überwachungsvereinen (TÜV) eine solche Stelle und Einrichtung diskutiert. Man kam jedoch immer wieder zu dem Ergebnis, dass TÜV-Strukturen zu komplex für den schnellen Eventmarkt und damit zu teuer sind. Außerdem entstehen durch die inhaltliche Komplexität der verschiedenen Sicherheitsthemen und die dafür notwendige Praxisnähe zusätzliche Anforderungen, die so bisher nicht abbildbar waren.

Gemeinsam mit dem TÜV Saarland sowie dem Großkonzern SGS TÜV wurde nun von Vabeg Deutschland erstmalig eine Umsetzung von Sicherheitsverfahren in diesem Beriech zertifiziert.

Vabeg Deutschland versteht sich als Dachorganisation für die Entwicklung technischer und baulicher Veranstaltungs- und Versammlungsstättensicherheit und bietet über ein Netzwerk von spezialisierten Sicherheitsfachplanern Dienstleistungen wie die Prüfung von Veranstaltungen und Versammlungsstätten an.

Danach werden über 110 Regelwerke abgeprüft, die ein Veranstalter bzw. Betreiber je nach Art und Größe umsetzen muss. Am Schluß der Prüfung bestätigt die vom TÜV Saarland zertifizierte Fachperson, ob die Veranstaltung oder Versammlungsstätte rechtskonform geplant ist bzw. stellt Empfehlungen auf, für welche Mängel Maßnahmen ergriffen werden müssen oder weist gegebenenfalls auf weitere bestehende Sicherheitsprobleme hin.

So können in Zukunft gravierende Mängel und bauliche Fehler ausgeschlossen werden.

Laut des Entwicklers des Vabeg-Verfahrens, Michael Öhlhorn, ist die Eventsafetybranche eine noch verhältnismäßig junge und trotz der Vielzahl an Regelwerken klaffen auf Veranstaltungen häufig noch erhebliche Sicherheitslücken. Als Beispiele sind unzureichende Lösungen aus dem Bereich der Unwettergefahren wie Blitzschlag bei Freiluftveranstaltungen oder auch das Fehlen von Sicherheitsmaterialien zur temporären Verwendung zu nennen.

Das Unglück auf der Loveparade hat tatsächlich nicht nur die mediale Öffentlichkeit, sondern besonders auch Besucher, Veranstalter und die zuständigen Behörden weiter sensibilisiert. Wirkliche Unglücksfälle lassen sich nie ganz ausschliessen, dies belegen auch die oft enorm hohen Hilfeleistungszahlen der Sanitätskräfte auf Großveranstaltungen. Besonders auf Open-Air-Festivals grenzen diese an bis zu 10% der Besucherzahlen, so Michael Öhlhorn.

Dennoch lassen sich bei Anwendung des zertifizierten Verfahrens, das zudem ständig durch Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis weiterentwickelt wird, regelmäßig teils erhebliche Rückgänge bei den notwendigen Hilfeleistungen und auch den Einsätzen des Sicherheitsdienstes bei denselben oder vergleichbaren Veranstaltungen erreichen.

Obgleich nach allgemeiner Fachmeinung Großveranstaltungen nach Atomkraftwerken die zweitgrößte Gefahr für Menschenmassen darstellen, besteht bislang leider immer noch keine generelle und einheitliche Pflicht zu einer solchen sicherheitsmäßigen Planung bzw. Überprüfung - während diese im Bereich der Kraftfahrzeugsicherheit seit Ende 1951 selbstverständlich ist.

Die Komplexität der Rechtslage sowie die Unterschiedlichkeit der Veranstaltungen verlangen auf langfristige Sicht jedoch ganzheitliche Umsetzungsverfahren um Behörden, Veranstalter und Verantwortliche zu entlasten sowie Besucher rechtskonform abzusichern.
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