Die Vattenfall Europe Wärme AG hat sich gegenüber der Stadt Hamburg jederzeit vertragstreu verhalten. Die erhobenen Vorwürfe sind sachlich nicht gerechtfertigt.
Gemäß der Vereinbarung mit der Stadt Hamburg kann eine Sondernutzungsabgabe für das Fernwärmegeschäft erhoben werden. Im Konzessionsvertrag wurde dazu aber gleichzeitig festgelegt, dass zum Zwecke des von der Stadt gewünschten Fernwärmeausbaus zunächst auf eine Sondernutzungsgebühr verzichtet wird. Das leitungsgebundene Fernwärmegeschäft in Hamburg hat in den vergangenen 16 Jahren sowohl zu HEW- als auch zu Vattenfall-Zeiten mit einem negativen Betriebsergebnis abgeschlossen. Die Erträge, die aus dem Verkauf des erzeugten Stroms der Heizkraftwerke Tiefstack und Wedel stammen, blieben bei der Berechnung unberücksichtigt, da es bei der Sondernutzung ausschließlich um die Fernwärme selbst geht. Das Ergebnis aus dem Fernwärmegeschäft wurde vom renommierten Wirtschaftsprüfer BDO testiert.
Seit 1995 wird die Gewinnermittlung nach dem gleichen Verfahren für Auftragsvergaben der öffentlichen Hand durchgeführt. Im Übrigen werden derzeit auch die anderen Wärmenetzbetreiber der Stadt nicht zu einer Sondernutzungsabgabe herangezogen (s. Bürgerschaftsdrucksache 19/3319). Sollten in Zukunft aufgrund der Geschäftsentwicklung Sondernutzungsentgelte anfallen, so handelt es sich um "durchlaufende" Posten, die keine Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung Vattenfalls haben. Das, was der Stadt bezahlt wird, wird auf die Kunden über den Energiepreis umgelegt.
Der Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Vorwürfe parallel zum derzeit stattfindenden Volksbegehren deutet darauf hin, dass es sich um eine politische Kampagne handelt. Auch die Größenordnung einer möglichen Sondernutzungsgebühr ist unseriös. Warum sollte Vattenfall für das sechsmal kleinere Fernwärmenetz eine doppelt so hohe Nutzungsgebühr wie der Gasnetzbetreiber zahlen?