In der Februar-Ausgabe setzt CRN.de seine Recherche fort.
Auch dem oberbayrischen Gebrauchtsoftware-Händler VENDOSOFT wurden 6.000 Microsoft Office Pro Plus Lizenzen mit Ursprung in Kanada und Australien angeboten. Geschäftsführer Björn Orth lehnte ab. In dem CRN-Artikel erläutert er warum und geht auf die häufig geäußerte Forderung nach einer Offenlegung der Rechtekette ein. Sie soll Kunden gebrauchter Software vermeintlich helfen, unlautere Lizenzen zu erkennen.
Dass dies für Laien nicht einfach ist, zeigt der Fall der kanadischen Lizenzen: Dem Zweiterwerber fehlen in der Regel das Fachwissen und die Möglichkeiten, einen komplexen Prüfprozess durchzuführen. Denn um die Rechtmäßigkeit von second hand Software zu erkennen, werden von Gebrauchtsoftware-Händlern Volumenlizenzverträge, Einkaufsrechnungen, Vernichtungserklärung und Auszüge aus dem VLSC des Ersterwerbers geprüft sowie License Statements angefordert. Am Ende dieser umfassenden Revision erfolgt bei VENDOSOFT noch eine zusätzliche Abschlussprüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
DIE MÄR VON DER OFFENZULEGENDEN RECHTEKETTE
Der CRN-Bericht folgt Microsofts Empfehlung, wonach Käufer gebrauchter Lizenzen auf eine Offenlegung der Lieferkette bestehen sollten. Dass Hersteller gegenläufige Interessen zum Gebrauchtsoftware-Markt verfolgen, liegt in der Natur der Sache. Nach etlichen anderslautenden Gerichtsurteilen ist die Forderung, sämtliche Daten des Ersterwerbers an die Zweiterwerber weiterzugeben, jedoch längst widerlegt.
Das hat gute Gründe, wie VENDOSOFT-Geschäftsführer Björn Orth erläutert: „Unternehmen sind heutzutage sehr sensibel auf ihren Datenschutz bedacht. Schon allein deshalb gibt VENDOSOFT Informationen über den Erstbesitzer nicht Preis.“
WORAN ERKENNT EIN KÄUFER DIE RECHTMÄSSIGKEIT GEBRAUCHTER SOFTWARE?
Um lizenzrechtlich – sprich im Fall eines Software-Audits – auf der sicheren Seite zu sein, ist laut Gerichtsurteilen von BGH und EuGH der Erschöpfungsgrundsatz zu beachten. Dieser besagt, dass sich das Verbreitungsrecht des Herstellers erschöpft, sobald er sein Werk erstmalig innerhalb der Europäischen Union bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht hat.
Ist dies erfüllt, sollten Käufer von Gebrauchtsoftware auf folgende Unterlagen bestehen: Lieferschein und Rechnung, Bestätigung über den ordnungsgemäßen Erwerb der Software durch den/die Erstkäufer und den Gebrauchtsoftware-Händler sowie eine Deinstallationsbestätigung der erworbenen Lizenzen.
Bei der VENDOSOFT GmbH stellt eine unabhängige Wirtschaftsprüfungskanzlei die Korrektheit der Lizenzen und der Rechtekette für alle getätigten Ankäufe fest. Der Gebrauchtsoftware-Händler bedient sich damit derselben Verfahren wie Microsoft: Auch Microsoft lässt seine Audits durch Wirtschaftsprüfer vornehmen und eine korrekte Lizenzierung durch diese bestätigen.
Mit jedem Kaufabschluss bietet VENDOSOFT seinen Kunden darüber hinaus eine Freistellungsvereinbarung an. Dazu noch einmal Björn Orth: „Größte Sorge der Käufer gebrauchter Software ist es, nicht herstellerkonform lizenziert zu sein.
Als Microsoft Partner garantieren wir die Rechtmäßigkeit der von uns gehandelten Software!“
Mehr zum rechtskonformen Kauf gebrauchter Software unter
www.vendosoft.de/gebrauchte-software-kaufen/