Zwar gibt es bereits seit 2023 einen Rechtsanspruch auf eine Balkonsolaranlage, doch Eigentümergemeinschaften und Hausbesitzer mussten der Installation der Plug & Play-Solaranlagen bislang zustimmen – und konnten Vorgaben zur Ausführung machen. Das führte teilweise zu Verzögerungen. Damit ist jetzt Schluss: Eigentümergemeinschaften, aber auch Vermieter, können den Einbau von Balkonsolaranlagen nicht verweigern, sie müssen die Installation der Anlagen akzeptieren.
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