Förderprogramme für Balkonkraftwerke in SachsenFörderung für Balkonkraftwerke in Leipzig
Die Stadt Leipzig unterstützt Menschen mit geringem Einkommen beim Kauf eines Steckersolargerätes. Daher sind ausschließlich Leipzig-Pass-Inhaberinnen und Inhaber zur Beantragung einer Förderung berechtigt. Gefördert werden der Kauf, die Installation und die Inbetriebnahme von netzgekoppelten, steckerfertigen Photovoltaik-Kleinanlagen mit Wechselrichter. Die Geräte müssen innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Leipzig installiert werden. Die maximale Fördersumme beträgt 500 Euro pro Gerät. Wenn die Gesamtkosten der Anschaffung niedriger sind, beträgt die Fördersumme 100 Prozent der Gesamtkosten. Mit einem Verwendungsnachweis ist darzulegen, dass die Fördermittel zweckgemäß für den Kauf und die Installation verwendet wurden. Die Dauer der Förderung ist nicht bekannt. Weitere Infos finden Sie hier.
Förderung für Balkonkraftwerke in Dresden
Hier greift die Förderung des Landes Sachsen. Gefördert werden Steckersolargeräte pauschal mit 300 Euro Zuschuss. Das Fördergeld kann nur digital und nach dem Kauf der Anlage beantragt werden. Achtung: Für Hauseigentümerinnen und Eigentümer ist das Programm ausgelaufen; Mieterinnen und Mieter erhalten noch eine Förderung. Infos und das Antragsformular gibt es bei der Sächsischen Aufbaubank. Stand 30. April 2024 stehen noch Mittel in Höhe von 2.043.900,00 EUR zur Verfügung.
Förderung für Balkonkraftwerke in Sachsen-Anhalt
Aktuell gibt es keine Förderprogramme für Steckersolargeräte in Sachsen-Anhalt. Ob und wann es wieder eine Förderung geben wird, ist unbekannt. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Berlin
In Berlin findet die Förderung über das Programm SolarPLUS Der Antrag muss vor Kauf und Installation der Anlage gestellt werden. Eine Besonderheit: „Da Wechselrichter mit einer maximalen Leistung von 600 Voltampere (VA) nur sehr begrenzt verfügbar sind, werden auch Steckersolargeräte mit einem Wechselrichter mit einer Ausgangsleistung von max. 800 VA, die auf 600 VA (entsprechend einer Ausgangsleistung von 600 Watt) gedrosselt sind, gefördert“, heißt es auf der entsprechenden Infoseite.
Einen Antrag auf die SolarPLUS-Photovoltaik-Förderung können Mietende und Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Reihenhäusern als Erstwohnsitz in Berlin stellen. Darüber hinaus können Pächterinnen und Pächter von Klein- und Erholungsgärten Anträge stellen. Die Anschaffung geeigneter Steckersolargeräte wird mit max. 500 Euro pro Gerät (PV-Module inkl. einem Wechselrichter) gefördert, wobei nur die zuwendungsfähigen Ausgaben berücksichtigt werden. Das Förderprogramm ist auf maximal 14.000 Förderfälle begrenzt. Speicher für Steckersolargeräte werden im Förderprogramm SolarPLUS nicht gefördert. Die Förderung läuft noch bis zum 31.12.2024.
Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Brandenburg
In der Landeshauptstadt Potsdam gibt es laut Webseite der Stadt seit April 2024 wieder die Möglichkeit, eine Förderung zu beantragen. Aktuell ist das noch nicht möglich (Stand 30.4.24). Sollte die Förderung wie angekündigt wieder starten, werden voraussichtlich 250 Euro pauschal bezahlt.
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Stand: 30.4.2024. Es kann jederzeit zu Änderungen bei den Förderprogrammen kommen.