BREKO-Präsident Ralf Kleint und VATM-Präsident Peer Knauer loben gleichermaßen den Einsatz ihres gemeinsamen Mitgliedsunternehmens EWE TEL, das diese wegweisende Entscheidung überhaupt erst angestrengt hatte. Die Deutsche Telekom hatte die von EWE TEL gemachten Vorschläge zuvor abgelehnt, obwohl sie nicht mit Kosten belastet worden wäre, da der norddeutsche Anbieter die entstehenden Aufwendungen in voller Höhe übernehmen wollte. Daher hatte sich der Oldenburger Netzbetreiber nach erfolglosen Verhandlungen schließlich an die Bundesnetzagentur gewandt, die nun weitestgehend zugunsten von EWE TEL - und damit auch zugunsten des flächendeckenden Breitbandausbaus für Menschen und Unternehmen in Deutschland - entschieden hat.
"Die Bundesnetzagentur hat die Chance ergriffen, den zahlreichen lokalen und regionalen Netzbetreibern in Deutschland neue und innovative Instrumente an die Hand zu geben, um auch unterversorgte und insbesondere ländliche Regionen zu überschaubaren Kosten mit schnellem Breitband versorgen zu können", betont BREKO-Präsident Ralf Kleint. "Gerade dort, wo individuelle Lösungen vor Ort gefragt sind, investieren die lokalen und regionalen Carrier in den Ausbau mit hochmodernen Glasfasernetzen."
Sein VATM-Amtskollege Peer Knauer unterstreicht: "Wir können die Breitbandziele der Bundesregierung nur in einem gemeinsamen Kraftakt realisieren. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur ist daher das richtige Signal für die Zukunft und eine wichtige Weichenstellung im Sinne der Verbraucher."
Konkret können alternative Netzbetreiber in Deutschland ab September die folgenden wirksamen Verbesserungen für einen beschleunigten Breitbandausbau in Anspruch nehmen:
- Die Errichtung eines zusätzlichen Kabelverzweigers (KVz - die "grauen Kästen" am Straßenrand) durch die Deutsche Telekom, wenn über den bislang vorhandenen Kabelverzweiger lediglich Bandbreiten von weniger als 30 MBit/s im Down- und 5 MBit/s im Upstream bei den angeschlossenen Haushalten realisierbar sind. Bisher musste die Telekom nur dann einen zusätzlichen KVz errichten, wenn weniger als 1 MBit/s (Down) beziehungsweise 128 kBit/s (Up) erreicht wurden - eine nicht mehr den politischen Zielen (u.a. 50 MBit/s für alle Haushalte bis 2018) entsprechende Grenze.
- Die Errichtung eines Schaltverteilers auf dem Hauptkabel zwischen Vermittlungsstelle und den nachfolgenden Kabelverzweigern durch die Deutsche Telekom außerhalb des so genannten "Nahbereichs" rund um die Vermittlungsstelle (d.h. ab 550 Meter Hauptkabellänge). Bislang war dies nur dann möglich, wenn über die auf dem Hauptkabel folgenden Kabelverzweiger Haushalte nicht mit mindestens 1 MBit/s im Down- / 128 KBit/s im Upstream versorgt werden konnten.
- Das Umlegen von Leitungen beziehungsweise Hausanschlüssen auf einen näher gelegenen Kabelverzweiger. Oft sind Haushalte aus historischen Gründen an einen weit(er) entfernten "grauen Kasten" angeschlossen, obwohl später ein neuer und näher gelegener Kabelverzweiger im Ort errichtet wurde. Durch das Umlegen werden so in vielen Fällen deutlich höhere Bandbreiten möglich, ohne dass große und teure Baumaßnahmen durchgeführt werden müssen.
Die beiden führenden Breitbandverbände in Deutschland zeigen sich erfreut darüber, dass für BNetzA-Präsident Jochen Homann eine Blockade des flächendeckenden Breitbandausbaus durch einen einzelnen (großen) Netzbetreiber nicht in Frage kommt. Homann hatte in einer Presseerklärung seiner Behörde betont, der flächendeckende Breitbandausbau könne nicht "von einem Unternehmen alleine, sondern nur in einer gemeinsamen Anstrengung aller Marktakteure gestemmt werden". "Die Verbraucherinnen und Verbraucher" hätten "für Verzögerungen" des Ausbaus mit schnellem Internet in Deutschland "sicherlich kein Verständnis", die Entscheidung der BNetzA solle daher "unverzüglich umgesetzt" werden.
Die Bundesnetzagentur hat explizit betont, auch "andere Wettbewerber können sich die neuen Zugangsbedingungen (...) anordnen lassen, falls sich vertragliche Vereinbarungen mit der Telekom nicht erreichen lassen". Für BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers und VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner eine wichtige Botschaft. Die Einschätzung der beiden Verbands-Chefs: "Die Entscheidung der Bundesnetzagentur hat grundsätzliche Bedeutung für den gesamten Wettbewerb. Unsere Mitgliedsunternehmen werden die verbesserten Möglichkeiten zum Breitbandausbau zahlreich in Anspruch nehmen, um die ambitionierten Breitbandziele der Bundesregierung erreichen zu können."